Die Erklärung von schiko ist grundsätzlich richtig. Da es jedoch bei den Hinterbliebenenrenten je nach Todesdatum, Hochzeitsdatum bzw. Geburtsdatum des Versicherten unterschiedliche Rechtsanwendungen gibt und auch andere Einkommensarten die Höhe der Rente beeinflussen können, ist es grundsätzlich ratsam, die Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.