Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBei den in der Renteninformation angegebenen Rentenbeträgen handelt es sich um die Bruttobeträge. Hiervon sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuziehen (derzeit 9,45 %, sofern Sie ein Kind haben, bzw. 9,75 % ohne Kind).
Ob und ggf. in welcher Höhe die Rente auch zu versteuern wäre, kann von uns nicht beurteilt werden. Insbesondere käme es auch darauf an, ob Sie noch sonstige steuerpflichtige Einkünfte haben. Bezüglich dieser Frage wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
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