Die ehefrau einer meiner freunde ist leider ver-
storben.
Mir leuchtet nicht ein , warum wird das anrechnungs-
fähige erwerbsersatzeinkommen um 3% steuerent-
lastung gekürzt? (ist zwar positiv)
Nenne folgende daten: 1379,24 bruttorente bei 52,5024
entgeltpunkten a/ 26,27 rentenwert.
Sieht so aus, minus 135,85 kranken/pflegeversicherung
1243,39 nettorente minus 3% des erwähnten steuerent-
lastungsbetrage von 37,30 euro.
Somit euro 1.206,09 minus 693,53 anrechnungsfrei ver-
bleiben 512,56 mit 40% anrechnungspflichtig €. 205,02.
Kannte bisher den kürzungsbetrag von 25% nur bei
knappschaftsrenten.
Danke!
Mit freundlichen Grüßen.