Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsfähigkeit gefährdert

von cmdler16.07.2013 | 11:21
1488 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin wegen eines schiefen Unterkiefers krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Der Kostenvoranschlag für die UK-Schiene wurde abgelehnt. Laut meines Hausarztes ist meine erwerbsfähigkeit aber gefährdet. Meine Krankenkasse möchte mich nun zur Kur schicken. Diese wird mir aber nicht helfen. Was soll ich jetzt tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo cmdler,

sofern Sie die Krankenkasse nach § 51 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) auffordert einen Antag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zustellen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger und stellen dort Ihren Antrag. Andernfalls kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung wegen fehlender Mitwirkung einstellen. Durch den Arzt der Rentenversicherung wird geprüft, ob eine medizinische Maßnahme aufgrund Ihrer Erkrankung erforderlich ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Schmidtam 16.07.2013 | 11:25
Das ist keine Kur so Sie ihre Krankenkasse hinschickt. Das ist eine Rehaanstalt, in der ihre Resterwerbsfähigkeit festgestellt werden wird.
cmdleram 16.07.2013 | 11:41
Hallo, ich bin immer noch der Meinung, dass die 750€ für die UK-Schiene kostengünstiger wären. Meine Erwerbsfähigkeit wäre dann auch wieder hergestellt.
???am 16.07.2013 | 12:24
Sicher, aber dann müsste die Krankenkasse das Hilfsmittel zahlen. Wenn Sie auf Kosten der DRV auf Kur sind und das Hilfsmittel dort verordnet wird, wird die DRV für die Kosten aufkommen müssen. Auch so kann man Geld sparen, wenn auch Sie dafür länger leiden müssen.
Schadeam 16.07.2013 | 15:23
Man könnte ja auch auf die Idee kommen die 750 € selbst zu zahlen, wenn sich damit die gesundheitlichen Probleme "schlagartig lösen" ließen. Dann hätte man weder Stress mit der Kasse noch eine Reha am Hals, die man nicht möchte. Ob es wegen eines schiefen Unterkiefers eine Reha durch die DRV gäbe, steht dabei auch noch auf einem anderen Blatt.
Schadeam 16.07.2013 | 15:23
Man könnte ja auch auf die Idee kommen die 750 € selbst zu zahlen, wenn sich damit die gesundheitlichen Probleme "schlagartig lösen" ließen. Dann hätte man weder Stress mit der Kasse noch eine Reha am Hals, die man nicht möchte. Ob es wegen eines schiefen Unterkiefers eine Reha durch die DRV gäbe, steht dabei auch noch auf einem anderen Blatt.
Schadeam 16.07.2013 | 15:23
Man könnte ja auch auf die Idee kommen die 750 € selbst zu zahlen, wenn sich damit die gesundheitlichen Probleme "schlagartig lösen" ließen. Dann hätte man weder Stress mit der Kasse noch eine Reha am Hals, die man nicht möchte. Ob es wegen eines schiefen Unterkiefers eine Reha durch die DRV gäbe, steht dabei auch noch auf einem anderen Blatt.
Schadeam 16.07.2013 | 15:23
Man könnte ja auch auf die Idee kommen die 750 € selbst zu zahlen, wenn sich damit die gesundheitlichen Probleme "schlagartig lösen" ließen. Dann hätte man weder Stress mit der Kasse noch eine Reha am Hals, die man nicht möchte. Ob es wegen eines schiefen Unterkiefers eine Reha durch die DRV gäbe, steht dabei auch noch auf einem anderen Blatt.
cmdleram 16.07.2013 | 15:42
Hallo Schade, bei Bezug von Krankengeld und wenn man Miete, Strom usw. zahlen muss, ist das nicht so einfach. Die Funktionsanalyse hat 120€ gekostet. Eine Ratenzahlung war da schon nicht möglich. Das Klinikum kann so kleine Raten leider nicht anbieten. Essen und trinken muss ich ja auch.
Schadeam 16.07.2013 | 15:23
Man könnte ja auch auf die Idee kommen die 750 € selbst zu zahlen, wenn sich damit die gesundheitlichen Probleme "schlagartig lösen" ließen. Dann hätte man weder Stress mit der Kasse noch eine Reha am Hals, die man nicht möchte. Ob es wegen eines schiefen Unterkiefers eine Reha durch die DRV gäbe, steht dabei auch noch auf einem anderen Blatt.
=//=am 17.07.2013 | 10:09
Ich kann leider nicht ganz nachvollziehen, weshalb wegen eines schiefen Unterkiefers die Erwerbsfähigkeit gefährdet sein sollte? Könnten Sie das bitte erklären? Je nachdem, wann Sie geboren sind, würden Sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen, und dort gibt es viele Tätigkeiten, bei denen ein schiefer Unterkiefer irrelevant ist.
cmdleram 17.07.2013 | 10:21
Hallo, durch den schiefen Kiefer sind die Muskeln und Nerven im Gesicht falsch beansprucht, welches zu ständigen Schmerzen führt. Bei Bewegung des Kiefergelenks werden diese schlimmer. Der Kiefer hat auch Auswirkungen auf die Körperstatik. Beckenschiefstand = Sacralgelenksblockade (lässt sich nicht lösen). Schmerzen beim sitzen und gehen. Hier ein Link zum Verständnis: http://www.cmd-centrum-hannover.de/
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026