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Experten-Antwort

Erwerbsgemindert als Azubi Rentenhöhe

von Azubi24.07.2018 | 12:42
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei einem Azubi sollen ja die Zeitrn in den ersten 3 Jahren der Ausbildung und unter 25 so gerechnet werden als ob er 75% des Durchschnittseinkommens erhalten hat. Meine Frage ist, was wenn der Azubi dann im 2. Lehrjahr Erwerbsminderungsrente beziehen muss. Erhält er dann die Hochrechnung bis 62 mit diesen 75%? Das würde ja eine Rente über 1.100 Euro bedeuten brutto jedenfalls? Oder habe ich einen Denlfehler?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch junge Leute sind in der Rentenversicherung bereits gut geschützt. Durch die Zurechnungszeit erhalten sie eine relativ hohe Rente.

Eine detaillierte Erläuterung der Rentenberechnung würde hier den Rahmen sprengen.

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15 Antworten

chiam 24.07.2018 | 12:57
Die Details stimmen nicht so ganz, aber das Prinzip schon. Wenn er sonst keine Zeiten hat bzw. nur Anrechnungszeiten, wird die Zurechnungszeit mit rund einem Entgeltpunkt pro Jahr bewertet. Kann 1300 Euro ergeben.
Azubiam 24.07.2018 | 13:10
Welche Details stimmen nicht? Die Zahlen stammen von der DRV. Dort steht bewertet werden die 3 Azubi mit 75 % des Durchschnittseinkommens maximal bis zum 25. Lebensjahr. Das vorhandene Azubigehalt wird bis 75 % aufgestockt. Oder was meinen Sie? Wäre denn das nicht so wenn er vor der Ausbildung bereits gearbeitet hat und Beiträge bezahlt? Viele arbeiten ja bereits in den Ferien oder neben dem Abi bspw und zahlen daher schon Rentenbeiträge vor der Ausbildung.
chiam 24.07.2018 | 13:32
Ich weiß nicht, wo der zitierte Text steht und in welchem Zusammenhang. Aber für die Gesamtleistungsbewertung werden Zeiten der beruflichen Ausbildung mit 0,0833 EP pro Monat genommen, also rund 100% des Durchschnitts, nicht 75%. Es gibt auch keine Dauer- oder Altersgrenze hierfür. Die Zurechnungszeit geht derzeit bis 62 Jahre plus 3 Monate. Und ja, wenn andere Zeiten mit eingehen, können sie den Durchschnitt senken – oder auch erhöhen, je nachdem, was es genau war. Es kann auch sein, daß weitere Zeiten ebenfalls mit 0,0833 EP bewertet werden und also keinen Unterschied machen.
Gesichtam 24.07.2018 | 14:47
Moment mal. Jetzt mal ganz langsam. Ein Azubi hat nach dem 2.Lehrjahr keinen Bock mehr und hat für die nächsten 75 Jahre 1.100,00 Rente plus jährliche Rentenanpassung? Nicht ernsthaft, oder??? Mit freundlichen Grüssen Das Gesicht
Schadeam 24.07.2018 | 14:44
Und wenn der Azubi mit 1100 € rechnet und dann 1300 € bekäme weil chi Recht hat, wäre er sicher nicht böse darüber. Höchstens dann wenn er in seiner Prüfungsklausur für die 200 weniger einen Punktabzug bekommen hat.
chiam 24.07.2018 | 14:54
„Kein Bock“ führt noch nicht zu einer Erwerbsminderungsrente.
Schorscham 24.07.2018 | 15:05
Doch, das ist leider ernst. Vor einiger Zeit meldete sich hier eine erwerbsgeminderte Mutter, die noch nie gearbeitet hat aber 2 Kinder erzogen hat. Sie wurde aber so gestellt, als hätte sie ein ganzes Arbeitsleben lang jährlich 2,0 Entgeltpunkte erworben, mit der Konsequenz, dass sie genauso viel EM-Rente bekam, wie ZWEI Durchschnittsverdiener nach mehreren Jahrzehnten harter Arbeit. Diese Dame wurde auch noch zynisch und uneinsichtig, als sie darauf hingewiesen wurde, dass ihre EM-Rente erheblich niedriger ausgefallen wäre, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt Mutter geworden wäre oder wenn sie eine Zeit lang Erwerbsarbeit mit unterdurchschnittlichem Einkommen verrichtet hätte. Unser Rentenrecht ist nicht immer nachvollziehbar. MfG
Azubiam 24.07.2018 | 14:57
Zitat von chi anzeigenausblenden
Ich meine diese Seite. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1… "Bis zu drei Jahre Ihrer Ausbildungszeit werden in der Rentenberechnung höher bewertet. Das bedeutet, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten für Ihre Rentenberechnung angesetzt wird. Im Endeffekt kommt dabei mehr Rente für Sie raus. Das gilt für alle tatsächlichen Ausbildungen, die Sie bis zu Ihrem 25. Lebensjahr machen und in denen Pflichtbeiträge entrichtet werden." 100 % sind derzeit lt. DRV 2017 = 37.103 Euro 2018 = 37.873 Euro Bedeutet 75 % für 2018 28.404,75 was monatlich 2.367,06 Euro entspricht. Normalerweise müsste er ja mindestens 5 Jahre Beiträge zahlen um Anspruch zu haben das ist aber anders als Azubi. Im Ergebnis würde er also als Bezugsgröße die 28.404,75 € bekommen die dann auf 62 hochgerechnet werden. So habe ich es verstanden und Frage daher ob das so stimmt, wenn er im 2. Lehrjahr EM wird.
Bert Begemannam 24.07.2018 | 15:18
Was kann man gegen diese Erwerbsminderungs-blablabla Rentner tun? Sie sind nicht wichtig. Sie sollten dem normalen Hartz 4 Bemessungswert unterliegen. Warum bekommen diese Leute teilweise 2.000,00 Euro für nix? B.B.
Azubiam 24.07.2018 | 17:10
"Bis zu drei Jahre Ihrer Ausbildungszeit werden in der Rentenberechnung höher bewertet. Das bedeutet, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten für Ihre Rentenberechnung angesetzt wird. (…)"
OK. Die Zurechnungszeit wird aber anders berechnet (und, wie gesagt, noch günstiger). Was die weiteren drei Monate bei der Zurechnungszeit angeht, ist die Seite wohl für 2018 noch nicht aktualisiert worden.
Aber es steht doch in den unteren Sätzen dass bei der Zurechnungszeit bis 62 nun die höheren Beträge gelten wenn man während der Ausbildung EM wird. Es gibt ja keine anderen die hochgerechnet werden könnten.
W*lfgangam 24.07.2018 | 21:23
Zitat von chi anzeigenausblenden
Ergänzend: Nicht nur die Zeiten einer beruflichen Ausbildung, sondern die ersten 36 Monate einer Pflichtversicherung werden im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung stets mit 100 % bewertet ...mein ja nur. Gruß w. PS: die Experten-Antwort zu dieser Frage ist natürlich mau, wo jeder halbwegs gescheite Rechenkünstler weiß, dass bei der Ausgangsfrage 1000+ EUR auf dem Konto landen und das mit 2-3 Halbsätzen schon erklärt wäre ;-)
am 25.07.2018 | 05:38
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Aber für die Gesamtleistungsbewertung werden Zeiten der beruflichen Ausbildung mit 0,0833 EP pro Monat genommen, also rund 100% des Durchschnitts, nicht 75%.
Ergänzend: Nicht nur die Zeiten einer beruflichen Ausbildung, sondern die ersten 36 Monate einer Pflichtversicherung werden im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung stets mit 100 % bewertet ...mein ja nur. Gruß w. PS: die Experten-Antwort zu dieser Frage ist natürlich mau, wo jeder halbwegs gescheite Rechenkünstler weiß, dass bei der Ausgangsfrage 1000+ EUR auf dem Konto landen und das mit 2-3 Halbsätzen schon erklärt wäre ;-)
Es gibt eben auch Experten die nicht die Zeit und Lust haben unsinnig rumzulabern. Dafür gibt es ja den W*lfgang der überall gern und umfassend seinen Senf hinzugibt!
W*lfgangam 25.07.2018 | 20:29
Zitat von anzeigenausblenden
Hallo Hä, bei der Ausgangsfrage gibt es keine 'Rumlaberei', sondern strickt mathematisches Verständnis bei der zu erwarteten Rentenhöhe in diesem EM-Fall mit einem Sekundenblitz der Erkenntnis zur Antwort – aha ...1 EP bis zum Ende der Zurechnungszeit, minus 10,8 % Abschlag, minus vermeintlich rd. 11 % GKV/PV. Muss ich Ihnen nicht erklären, wie schnell da geht ... ;-) Mit dem Zusatz der 'Unverbindlichkeit'/steht ja schon in den Forenregeln, wäre das eine perfekte Antwort gewesen – EXPERTEN-Antwort eben, und nicht wieder mal dieses AusweichWischiWaschi. Gruß w.
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