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Experten-Antwort

Erwerbsgemindert und dann arbeitslos

von Kai02.10.2019 | 12:19
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin unbefristet teilweise erwerbsgemindert und arbeite unter den Verdienstgrenzen in Teilzeit, erhalte also meine EMR. Derzeit bin ich wieder länger krankgeschrieben und gehe davon aus, dass ich irgendwann die Kündigung erhalten werde. Jetzt zur Frage: Ich würde dann ja weiter meine Teilrente und Arbeitslosengeld 1 erhalten, frage mich aber, wie lange: Im Internet heißt es einerseits, nach 6 Monaten würde das ALG 1 in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt. Andererseits habe ich aber doch Anspruch auf 12 Monate ALG 1 (was ja höher als eine Arbeitsmarktrente wäre), habe dafür ja auch eingezahlt. Was ist nun korrekt? Grüße Kai

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kai,

eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn das Leistungsvermögen noch eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und 6 Stunden täglich zulässt. Hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden, da Sie beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung grundsätzlich noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dann Arbeitslosengeld I unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenzen der Rentenversicherung gezahlt werden kann.

Sollte allerdings eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten sein, ist es sinnvoll beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, dass das Leistungsvermögen so stark eingeschränkt ist, dass der Betreffende nur noch bis zu 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Allerdings würde neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kein Arbeitslosengeld I gezahlt, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

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17 Antworten

AfAam 02.10.2019 | 12:37
Eine Frage die Sie der Agentur für Arbeit stellen sollten.
Schorscham 02.10.2019 | 14:09
Die Umwandlung in eine "Arbeitsmarktrente" kommt nur dann in Frage, wenn der individuelle Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Während manche RV-Träger grundsätzlich von einer Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ausgehen, führen andere RV-Träger in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit individuelle Einzelfallprüfungen durch. Entscheidend ist dabei die Zahl der regional vorhandenen geeigneten Arbeitsplätze, egal ob tatsächlich eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. MfG
Ohoam 02.10.2019 | 14:43
Zitat von Aha... anzeigenausblenden
Nur für den Fall das Sie es noch nicht gemerkt haben, oder gar selber Probleme bei dem Rechnen von Beiträge/Auszahlungen von Versicherungen haben. Es ist das Modell von Versicherungen das Auszahlungen von Versicherungsleistungen über dem liegen, was der Einzelne eingezahlt hat. Oder wollen Sie das Ihre Einzahlungen in die RV auch das ist was Sie mal bekommen?
Aha...am 02.10.2019 | 14:19
Sie haben aber auch gewisse MitwirkungsPFLICHTEN !! Dazu gehört vor allem, dass Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen müssen. Und wenn sie das aus gesundheitlichen Gründen nicht können, besteht auch kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld, egal, wie viel Sie jemals eingezahlt haben. Rechnen Sie mal aus, wie viel Arbeitslosengeld Sie in einem Jahr erhalten würden und vergleichen Sie das dann mal mit Ihren bisher eingezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Dann werden Sie froh darüber sein, dass Sie keine Beiträge nachzahlen müssen!
Aha...am 02.10.2019 | 14:47
Zitat von Oho anzeigenausblenden
Rechnen Sie mal aus, wie viel Arbeitslosengeld Sie in einem Jahr erhalten würden und vergleichen Sie das dann mal mit Ihren bisher eingezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.
Nur für den Fall das Sie es noch nicht gemerkt haben, oder gar selber Probleme bei dem Rechnen von Beiträge/Auszahlungen von Versicherungen haben. Es ist das Modell von Versicherungen das Auszahlungen von Versicherungsleistungen über dem liegen, was der Einzelne eingezahlt hat. Oder wollen Sie das Ihre Einzahlungen in die RV auch das ist was Sie mal bekommen?
Das müssen Sie nicht mir sondern dem Fragesteller erklären! Mir ist das Solidaritätsprinzip der Versicherungen durchaus bekannt...
Schorscham 02.10.2019 | 14:57
Zitat von Oho anzeigenausblenden
Es ist aber nicht das Modell von Versicherungen, dass jeder Versicherte mindestens das rausbekommt was er an Beiträgen geleistet hat. Und wenn jemand schreibt: "dafür habe ich ja schließlich eingezahlt", könnte man genau diesen Eindruck gewinnen. MfG
Aha...am 02.10.2019 | 15:30
Das wird aber geschehen, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen eingestuft wird und er Anspruch auf eine "Arbeitsmarktrente" hat. So eine Gelegenheit lässt sich kein Arbeitsvermittler entgehen!
Das ist aber jetzt reine Spekulation, da wesentlich mehr dazu gehört als das ein kleiner "Arbeitsvermittler" hier eine Gelegenheit vermuten könnte.
Wieso Spekulation? Dort können Sie nachlesen wie das geht: Im Internet heißt es einerseits, nach 6 Monaten würde das ALG 1 in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt.
Die Umwandlung in eine "Arbeitsmarktrente" kommt nur dann in Frage, wenn der individuelle Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Während manche RV-Träger grundsätzlich von einer Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ausgehen, führen andere RV-Träger in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit individuelle Einzelfallprüfungen durch. Entscheidend ist dabei die Zahl der regional vorhandenen geeigneten Arbeitsplätze, egal ob tatsächlich eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. MfG
Inesam 02.10.2019 | 15:15
Es ist das Modell von Versicherungen das Auszahlungen von Versicherungsleistungen über dem liegen, was der Einzelne eingezahlt hat.
Es ist aber nicht das Modell von Versicherungen, dass jeder Versicherte mindestens das rausbekommt was er an Beiträgen geleistet hat. Und wenn jemand schreibt: "dafür habe ich ja schließlich eingezahlt", könnte man genau diesen Eindruck gewinnen. MfG
Es ist aber auch nicht das Modell von Versicherungen, das jeder Versicherte sich seinen Anspruch vor Gericht erstreitet oder Schorsch?
Aha...am 02.10.2019 | 15:12
Mir ist das Solidaritätsprinzip der Versicherungen durchaus bekannt...
Na dann hat er ja alles richtig gemacht wenn er sagt das er dafür auch eingezahlt hat. Das erwartet doch wohl jeder von seiner Versicherung das sie im Schadensfall zahlt. Dafür zahlt man ja schliesslich seine Beiträge.
Wenn er alles richtig gemacht hat, muss er auch nicht befürchten, dass ihm die Stütze gestrichen wird. Das wird aber geschehen, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen eingestuft wird und er Anspruch auf eine "Arbeitsmarktrente" hat. So eine Gelegenheit lässt sich kein Arbeitsvermittler entgehen!
W°lfgangam 02.10.2019 | 17:27
Hallo Kai, Ihre Quelle für diese Behauptung/(automatische) Umwandlung in 6 Monaten? Das mit "ich habe noch 12 Monate Anspruch auf ALG 1" vergessen in Zusammenhang mit einer 'Arbeitsmarktrente' ganz schnell - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun ...sind 2 verschiedene Leistungsträger, die jeweils nach eigenen Kriterien die Ihnen zustehenden Leistungen feststellen. Sie können den ALG-Anspruch solange ausschöpfen, solange Sie den Anforderungen der AfA gerecht werden/mitspielen. Unabhängig davon können Sie gegenüber der DRV Ihren vollen EMRT-Anspruch dann gelten machen, wenn Sie ggf. künftig Ihren Teilzeitjob verloren haben - die prüft dann, ob Ihnen die volle Rente aus (individuellen/örtlichen) (Teilzeit)Arbeitsmarktgründen zusteht. Dabei müssen Sie aktuell mit längeren Bearbeitungsfristen rechnen ...6+ Monate sollten Sie für eine Entscheidung dazu einkalkulieren. Und was ist/finanziell, wenn das ALG vor Entscheidung der DRV ausgelaufen ist? ...viel Zeit zum Taktieren/finanziell die optimale Lösung /will aber ALG noch voll 'mitnehen, haben Sie dann wirklich nicht. Gruß w.
Conradtam 02.10.2019 | 19:05
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Seltsam, nachdem ich der DRV mitgeteilt hatte, dass ich meinen Teilzeitarbeitsplatz verloren hatte und darum bat, die Voraussetzungen für eine Arbeitsmarktrente zu prüfen, vergingen gerade mal 3 Wochen bis der neue Rentenbescheid in meinem Briefkasten lag. Ich wüsste auch keinen plausiblen Grund, warum das 6 Monate dauern sollte.
W°lfgangam 02.10.2019 | 19:21
Zitat von Conradt anzeigenausblenden
Individualentscheidung eben. Aus welcher Zeit /welches Bundesland/Arbeitsmarkt /welche DRV /WELCHER soz.-med. Hintergrund? Eben ...hilft dem Fragesteller rein gar nicht weiter, wenn er sich auf SIE beruft (hey, der @Conradt aus dem Renten-Forum hat das aber sofort ...) - und mit anderen Wirklichkeiten/Zeitschienen konfrontiert wird, die durchaus realistisch zu sehen sind. Gruß w.
Conradtam 02.10.2019 | 19:40
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Habe ich irgendwo geschrieben, dass er sich auf mich berufen soll? Ich habe lediglich darau hingewiesen, dass ein formloser Antrag auf Bewilligung einer "Arbeitsmarktrente" nicht genauso lange dauern kann wie ein Verschlimmerungsantrag, wo noch die gesundheitlichen Voraussetzungen geprüft werden müssen. Dauern Reha-/LTA-Antäge auch mindestens 6 Monate bei Ihnen? Falls nein, warum nicht?
W°lfgangam 04.10.2019 | 18:43
Zitat von Conradt anzeigenausblenden
Hallo Conradt, Ihr Beitrag suggerierte aber für andere Fragesteller mit ähnlichem Hintergrund, dass das doch ratzfazz/wie bei Ihnen gehen muss. Der zitierte Text oben ...nun, plausible erklärt ist jeder EM-Fall anders, jeder Weiterzahlungsantrag, jede neue soz.med. Begutachtung. Und zudem die 'zuständige' DRV/DER soz.med. Dienst vielleicht grade nicht mit 100% läuft - 6 Monate Laufzeit bis die Akte überhaupt angefasste wird?! ...die 'völlig Kaputten' werden da sehr schnell vom Schreibtisch sortiert, um sich den Neuanträgen + Wackelkandidaten zu widmen. ;-) Sorry für diese 'harte' Aussage. Gruß w.
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