Guten Tag Forum !
Während dem Krankengeldbezug wurde ein Antrag auf Erwerbsgemindertenrente von einem beim Arbeitsamt gemeldeten erwerbslosen gestellt.
Die Aussteuerung bei der GKV erolgt und das Rentenverfahren befindet sich im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht.
Was passiert in diesem Fall nach der Aussteuerung bis das Sozialgericht entgültig entschieden ist ?
Bekommt der erwerbslose weiterhin bis zur Klärung ALG I ?
Was ist wenn der ALG I Anspruch von 12 Monaten bereits verbraucht wurde ?
Bekommt der erwerbslose dann auch weiterhin bis zur Klärung ALG I ?
18.08.2008, 11:42
von
Podfalla
18.08.2008, 12:04
von
Rosanna
Wenn die Anspruchsdauer auf ALG I beendet ist, muß ALG II beantragt werden. Daran ändert auch ein anhängiges Widerspruchsverfahren nichts.
18.08.2008, 12:35
von
motou
er soll sich um eine Reha bei DRV bemühen, so kann er Übergangsgeld in Anspruch nehmen!
18.08.2008, 13:18
von
Rosanna
Übergangsgeld wird ja nur gezahlt, wenn auch eine Reha-Maßnahme BEWILLIGT wird. Da momentan sowieso ein Widerspruchsverfahren läuft, wird auch in diesem geprüft, ob evtl. zunächst Reha-Maßnahme durchgeführt werden soll.
Da hilft auch ein Antrag auf Reha-Maßnahmen nicht weiter.