Hallo Puso, bei einer Renteninformation im Jahr 2015 können Sie unterstellen, dass das geltende Recht – auch hinsichtlich der Ausweitung der Zurechnungszeiten- angewendet wurde. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Renteninformation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger. Nicht alle Rechtsänderungen können ohne Nachfrage bei den Versicherten automatisch umgesetzt werden. Es gibt immer wieder Rechtsänderungen, die erst dann korrekt berücksichtigt werden können, wenn weitere Sachverhalte beim Versicherten erfragt wurden.