Guten Tag.
Wer keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, für den erlischt nach 2 Jahren der Anspruch auf die Erwerbsgemindertenrente.
Fall 1
1. Wie ist das, wenn wenn man vor Fristablauf dieser 2 Jahre einen Antrag auf Erwerbsgemindertenrente stellt, stoppt dann diese Frist ?
2. Sagen wir mal, alles benötigt 3 Jahre, weil ich vor dem Sozialgericht klagen werde, gegen die e.v. Ablehnung, fängt dann die 2 Jahres Frist an neu zu laufen ?
3. Oder ist nach dem Entscheid, der e.v. Ablehnung durch das Sozialgerichtes, nach ca. 3 Jahren, der Erwerbsgemindertenschutz durch die Rentenversicherung sofort erloschen ?
Fall 2
4. Kann man durch freiwillige Einzahlungen des Mindestbetrages in die Rentenversicherung den Erwerbsgemindertenschutz beibehalten ?
Danke !