Hallo Stella,
es kommt darauf an, welches Leistungsvermögen bei Ihrem früheren Rentenverfahren festgestellt wurde.
Wurde damals ein Leistungsvermögen von 3 – 6 Stunden täglich festgestellt, lag eine teilweise Erwerbsminderung vor. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert hat und nur noch ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich besteht, können Sie einen neuen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen, da dann ein neuer Leistungsfall vorliegt und Sie die Wartezeit nun mit den weiteren Zeiten ggf. erfüllen.
Wurde allerdings bereits im früheren Rentenverfahren eine volle Erwerbsminderung mit einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden festgestellt, können Sie die Wartezeit für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nur erfüllen, wenn sich seit der damaligen Feststellung Ihr Gesundheitszustand erst verbessert und anschließend wieder verschlechtert hat.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung