Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Der Rentenversicherungsträger prüft dies anhand von ärztlichen Unterlagen. Eventuell werden weitere Gutachten erstellt. Anschließend wird das Leistungsvermögen festgestellt. Je nach dem, wie lange der Versicherte noch arbeiten kann, ist der Versicherte gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert oder es besteht kein Rentenanspruch.