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Experten-Antwort

Erwerbslosenrente und Pflege von Angehörigen

von Klaus24.04.2021 | 11:28
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6 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 2013 eine volle Erwerbslosenrente. Ich pflege meine Muter (Pflegegrad3) mit 14 Std. wöchentlich. Nun hat auch mein Vater einen Pflegegrad. Wenn ich diesen nun mit 10 Std. wöchentlich pflege komme ich auf 24 Std. pro Woche. Volle Erwerbl. Rente heißt aber max. 3 Std täglich abeitsfähig. Bekomme ich hier Schwierigkeiten? Muß ich die Pflegestunden meiner Mutter auf 10 reduzieren um selbst keine Probleme zu bekommen? Dann zusammen 10+10 Std. = 20 Std geteilt duch 7 Tage = 2,86 Std. täglich? Ich möchte gerne die Pflegestunden angeben um meine kleine Rente (bin jetzt 63) noch etwas zu verbessern. Vielen Dank für ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus,

Entgelt, das nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen von einem Pflegebedürftigen erhalten, gilt nicht als Hinzuverdienst, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld im Sinne des § 37 SGB XI nicht übersteigt. Die Quelle hierzu können Sie der vorangehenden Antwort entnehmen.

Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, solange wegen Krankheit oder Behinderung eine rentenrechtlich relevante Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Der Rentenversicherungsträger hat auch während des Rentenbezugs die Möglichkeit nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen für den Bezug der Rente noch gegeben sind.

Solange sich an Ihrem Zustand trotz Pflege nichts geändert hat, dürfte eine solche Überprüfung kein anderes Ergebnis nach sich ziehen.

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5 Antworten

Klugpuperam 24.04.2021 | 11:45
Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung geht es um die Frage "Noch 3 oder mehr Stunden täglich arbeiten können?". Nicht erwerbsmässige Pflege ist keine Arbeit im Sinne eines Restleistungsvermögens. Daher müssen Sie sich an der Stelle keine Gedanken machen.
Klausam 24.04.2021 | 11:49
Danke. Kann ich das irgendwo nachlesen.? Ist ihre Info verlässlich? Gruß Klaus
Klasam 26.04.2021 | 15:37
Da kann man aber nicht nachlesen, dass Nicht erwerbsmässige Pflege, keine Arbeit im Sinne eines Restleistungsvermögens ist. Wo also bitte kann man das zuverlässig nachlesen?
Siehe hieram 26.04.2021 | 15:46
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-p…
Da kann man aber nicht nachlesen, dass Nicht erwerbsmässige Pflege, keine Arbeit im Sinne eines Restleistungsvermögens ist. Wo also bitte kann man das zuverlässig nachlesen?
§96a SGB VI Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst, ausführlich beschrieben unter Punkt 3.1.7 der dazu gehörigen GRA (gemeinsame rechtliche Anweisungen) zu diesem Paragraph: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Deutsche Rentenversicherung
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