Die Rentenversicherung wertet den Reha-Entlassungsbericht aus. Wenn sie dabei zu dem Schluss kommt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, wird sie sich automatisch mit Ihnen in Verbindung setzen, damit Sie einen Formblatt-Rentenantrag stellen.
Sie müssen jedoch nicht abwarten, bis die DRV die Auswertung vorgenommen hat und können sofort einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.
Die Antragstellung liegt in Ihrem zustehenden Dispositionsrecht. Allerdings kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung nach entsprechender vorheriger Mitteilung an Sie einstellen, sofern Sie einen Rentenantrag nicht stellen.