Hallo Gitt,
auch bei der Altersrente, egal ob es sich um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder um die Regelaltersrente handelt, werden die Abzüge aus der Erwerbsminderungsrente grundsätzlich weiterhin berücksichtigt.
Ob die Altersrente für schwerbehinderte Menschen höher ist als die bisherige Erwerbsminderungsrente kann nur durch eine Probeberechnung festgestellt werden. Dies können Sie sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen.