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Experten-Antwort

Erwerbsminderrente

von J.Martes17.03.2011 | 08:14
2743 Ansichten
2 Antworten

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Hallo. Meine Frau ist selbstständige Floristin . Nun hat sie die Bandscheibe versteift bekommen und kann nicht mehr arbeiten. Zusatzversicherungen hat sie nicht. Kann sie Erwerbsminderrente oder die Rente (geb. 1954) bekommen und von wem? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo J.Martes,

den Ausführungen von -_- kann ich zustimmen. Im Zweifel sollte sich Ihre Frau direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 17.03.2011 | 09:07
:P Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich: - Sie muss mindestens fünf Jahre versichert sein (sogenannte kleine Wartezeit). - In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung). Wenn sie bereits vor dem 1. Januar 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, kann sie auch ohne die drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb des Fünfjahreszeitraumes rentenberechtigt sein. Voraussetzung ist, dass die Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung lückenlos mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten (zum Beispiel freiwillige Beiträge, unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit) belegt hat. Weitere Infors in der Broschüre unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
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