Erste Informationen liefert Ihnen ganz sicher die von "bekiss" angesprochene Broschüre.
Zeiten der Kindererziehung (die ersten 12 Monate bei Geburt des Kindes vor Januar 1992 bzw. 36 Monate bei Geburt des Kindes ab Januar 1992) zählen grundsätzlich mit bei den 3 Jahren Pflichtbeitragszeiten.
Inwieweit Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt haben, lässt sich wohl am besten durch den Besuch einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen klären. Die für Sie nächstgelegene können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" herausfinden.