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Erwerbsminderung

von Hermann11.11.2007 | 10:32
1236 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Forumexperten, Bin 57 Jahre alt und erhalte noch Krankengeld bis November 2007. Habe Arbeitslosengeld beantragt. Gleichzeitig läuft auch mein Antrag auf Erwerbsminderung. Sollte ich eine 50 prozentige Erwerbsminderungsrente er- halten. Wie wirkt sich dies auf das Arbeitslosengeld aus ? Wie wird nach dem Krankengeld das Arbeitslosengeld berechnet ? Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld ? Muß ich nach Genehmigung der Erwerbsminderungsrente das Arbeitslosengeld zurückzahlen ? Besten Dank für Euere Hilfe.

6 Antworten

Unbekanntam 11.11.2007 | 12:05
Hallo Hermann, nein, bei Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie nichts an Krankenkasse oder Arbeitsagentur zurückzahlen. Sollte die Rente rückwirkend bewilligt werden, wird der Zeitraum von Sie eine Sozialleistung (KK oder Alo-Geld) erhalten haben einbehalten und an die Träger abgeführt. Eine Nachzahlung für die Differenz erhalten Sie nicht. Bekanntlich gibt es zwei teilweise Erwerbsminderungsrenten. Einmal mit Berufsschutz und einmal auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. (=Arbeitsmarktrente) Bei einer teilweisen EM-Rente wegen Berufsschutz zählt die Sozialleistung als ein "Hinzuverdienst" und wird ggf. an die Rente für die Bezugsdauer angerechnet. Bei der Arbeitsmarktrente wird evtl. die teilweise EM-Rente aufgrund Arbeitslosigkeit auf eine volle EM-Rente umgewandelt. Die passiert jedoch nur wenn, man in Ihrer Region mit einem eingeschränkten Leistungsvermögen keine Chance hat auf dem Arbeitsmarkt (Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen) Ob der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist oder nicht, kann man pauschal nicht sagen. In manchen Bundesländern gilt er automatisch als verschlossen. Bei anderen dagegen wird die zuständige Arbeitsagentur gefragt. Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente ist kein prozentualer Anteil des Krankengeldes oder Arbeitslosengeldes. Schauen Sie mal Ihre letzte Renteninformation bzw. Rentenauskunft an. Dort finden Sie den Wert der vollen EM-Rente.
Olgaam 11.11.2007 | 13:32
Was bitteschön heißt "Nachhlung" ? Müssen Sie eigentlich überall Ihren Senf zugeben ? Ihr Vorredner hatte bereits alles Wesentliche erwähnt ! Gruß Olga
dirkam 11.11.2007 | 13:01
"Eine Nachzahlung für die Differenz erhalten Sie nicht." Sollte nach der "Rückzahlung" au s Ihrer Nachhlung noch Geld der Nachzahlung vorhanden sein. werden Sie dieses nachgezahlt bekommen. Ist der vom in dieser Zeit leistenden Sozialträger rückgeforderte Betrag höher als Ihre Nachzahlung müssen Sie nichts zuzahlen
Jeremiasam 11.11.2007 | 17:38
Sagen Sie mal Herr ??, wollen Sie uns verarschen? Offensichtliche Tippfehler sind das Eine, Äußern sie sich doch besser zum Inhalt! Hat dirk nun Recht oder nicht? Oder haben Sie Herr ?? nichts zum Thema zu sagen?
??am 11.11.2007 | 17:08
was heißt "Nachhlung" ? (aber hauptsache, man hat sich mal wieder zu wort gemeldet !)
?-?am 11.11.2007 | 19:53
sie doch auch nicht
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