Hallo,
folgender Sachverhalt, bin im Nov. 06 an der WS operiert worden, nach der Op Lähmung linkes Bein etc. . Bin Privatkrankenversichert. Habe bis heute Krankentagegeld bekommen. Wollte aufgrund der vorliegenden Behinderung meinen Beruf in Teilzeit ausüben und um den finanziellen Ausgleich zu haben, habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Nun bekomme ich den Bescheid von der DRV -volle Erwerbsminderung auf Zeit-. Diese Rente wird gering ausfallen, wenn ich davon den KV-Beitrag bezahlen muß (400€) und Pflegeversicherung, dann bleiben mir maximal 700€. Meine Frage: Könnte ich trotz der "vollen Erwerbsminderungsrente" meinen Dienst in Teilzeitarbeit verrichten (unter 6Std) wenn mein Gesundheitszustand dieses zulassen würde?
Sollte ich wider Erwarten weiter aber in gekürzter Form Krankentagegeld bekommen,
wird das auf die Rente angerechnet ?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus.
Eine Beschäftigung im Umfang von 3 bis unter 6 Std. täglich führt zwangsläufig zum Wegfall der vollen Erwerbsminderungsrente und Neugewährung der nur "teilweisen Erwerbsminderungsrente"
Haben sie den Zuschuss zum Krankengeld/Pfelegeld mit beantragt?
Nach meiner Kenntnis wird krankentagegeld einer Versicherung nicht auf die Rente angerechnet.
Die DRV kann Ihnen nicht verbieten, zu arbeiten - gleich in welchem Umfang. Sollten Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten wollen, wird zuerst geprüft, ob dies auf Kosten der Gesundheit geschieht. Falls ja, besteht der Anspruch auf volle EM-Rente weiter und die Einkommensanrechnung wird durchgeführt. Falls nein, wird die volle EM-Rente entzogen und je nach Überprüfungsergebnis evtl. die Rente wegen teilweiser EM bewilligt.
Bevor Sie Ihre Arbeitszeit endgültig festlegen, sollten Sie sich unbedingt über die für Sie gültigen Hinzuverdienstgrenzen informieren.
Die Einkommensanrechnung erfolgt im übrigen nach § 96a SGB VI. Krankengeld aus privaten Versicherungen wird nicht angerechnet.
Mir geht es n icht darum sie zu kritisieren.
Bedenken sie aber, andere user lesen dies auch.
Es sei dahingestellt warum sie privat versichert
sind.
Aber 700 nettorente und 400 kranken/pflege-
versicherung , dies passt nicht zusammen.
Zusammengerechnet müssten es 1100 Brutto-
rente sein.
Es wären ja 400 über 36 % abzüge. Welchen
zuschuß erhalten sie den als beitragsanteil der
privaten versicherung?
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, danke für die Info´s
nur zur Richtigstellung,
die Rente beträgt 1154 € plus 92€ KV Zuschuß, abzüglich 550€ Krankenversicherung/Pflegebeitrag.
bleibt eine Nettorente von 700€.
Meine Rente ist so gering, weil ich durch den Versorgungsausgleich bei meiner Scheidung erheblich verloren habe, das fehlt natürlich.
Mit freundlichem Gruß
Hallo, ich meine das ich den Zuschuß gleich mitbeantragt habe. Den genauen Bescheid bekomme ich noch.
mit freundlichem Gruß
skorpie
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine Hinzuverdienstgrenze, diese beträgt 350,- Euro monatlich.
Die Stundenzahl spielt keine Rolle.
Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, erhalten Sie die Rente als Teilrente, in der Höhe, deren Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird.
Ein gezahltes Krankentagegeld spielt für den Hinzuverdienst keine Rolle.
Bitte überprüfen Sie mal, ob Sie eventuell einen Anspruch auf Grundsicherung hätten.
Für eine grobe Prüfung eignen sich die Harz4 Rechner
(z,B.www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html)
Danke für die Info, habe noch eine Frage, Wird in der zeit der vollen Erwerbsminderung mein Rentenkonto (Altersrente) in irgendeiner Form weitergeführt oder bleibe ich auf dem heutigen Stand stehen?
mit freundlichem Gruß
Bei der Festsetzung der Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich eine Zurechnungszeit berücksichtigt.
Die Zurechnungszeit umfasst regelmäßig den Zeitraum ab Eintritt der Erwerbsminderung und endet zum 60. Geburtstag. Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnittswert der vorliegenden Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. Die konkrete Bewertung können Sie im Rentenbescheid ersehen.
Bei der späteren Umwandlung in eine Altersrente bzw. bei Wegfall der Zeitrente wird die Rentenbezugszeit eingespeichert. Auch diese wird bewertet, sodass keine Lücke im Versicherungskonto entsteht. Dadurch dass bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung durch die Berücksichtigung der Zurechnungszeit eine Aufwertung erfolgt, wird eine spätere Altersrente sich in der Höhe nur wenig unterscheiden.