Es wird dann im Rahmen einer Rentenantragstellung konkret zu prüfen sein, welches Leistungsvermögen bei Ihnen noch vorliegt. Wie bereits von Jonas richtig ausgeführt, spielt die MdE bei der Beurteilung, ob Sie einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser/voller Erwerbsminderung haben, keine Rolle. Auch die Schwerbehinderteneigenschaft ist bei der Prüfung Ihres EM-Rentenanspruchs ohne Bedeutung.