Die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente hängt maßgeblich von den medizinischen Voraussetzungen ab, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies wird durch eine medizinische Begutachtung festgestellt.
Insofern wird Ihnen niemand vorher sagen können, inwieweit ihre geringfügige Beschäftigung dem Rentenanspruch entgegenstehen würde.