Hallo User Stefan,
wie Sie geschrieben haben, sagt ein Gutachten diese Voraussetzungen. Ob der Amtsarzt dies genau so sieht, kann nicht derzeit noch nicht gesagt werden. Falls Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, warten Sie bitte die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung ab. Sie haben dann auch die Möglichkeit im Rahmen eines Wiederspruches die mögliche Erwerbsminderungsrente zu bekommen.