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Experten-Antwort

erwerbsminderung

von stefan16.05.2019 | 21:22
80 Ansichten
4 Antworten

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Guten tag habe Gutachten erhalten alter beruf unter 3 stunden abbeitsfähig über 6 stunden Reha möglichkeit = nein = keine verbersserung möglich teilhabe am Erbeitsleben = nein = keine Verbesserung möglich Was nun ? zu krank im alten beruf aber nen neuen darf Ich auch nicht lernen. keine Tätigkeiten auf Leitern und Gerüsten keine Tätigkeiten mit erschütterungen und erhöhter Anforderung anden Gleichgewichtssystem Kein Zeitdruck und kein erhöhter emotionaller stress Ist das Erwerbsrente oder nicht.So einen Job giebt es doch nicht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Stefan,

wie Sie geschrieben haben, sagt ein Gutachten diese Voraussetzungen. Ob der Amtsarzt dies genau so sieht, kann nicht derzeit noch nicht gesagt werden. Falls Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, warten Sie bitte die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung ab. Sie haben dann auch die Möglichkeit im Rahmen eines Wiederspruches die mögliche Erwerbsminderungsrente zu bekommen.

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3 Antworten

Steffiam 16.05.2019 | 22:12
Hallo, Ja, das ist eindeutig Erwerbsminderungsrente. Einen Job als solches gibt es nicht. Alles Gute und viel Glück.
Peteram 17.05.2019 | 07:39
Hallo, wäre da mir nicht so sicher er ist über 6 Stunden arbeitsfähig,das bedeutet keine EMR. Gruss Peter
Gullam 17.05.2019 | 10:09
Genau, es werden mit Sicherheit auch Verweisungstätigkeiten benannt werden. Es geht auch leider nicht um zu er lernende Berufe, sondern um alle Tätigkeiten, die auf dem allg. Arbeitsmarkt solvent sind. Denkbar sind da durchaus Bürohilfe, Fotokopierer, Sortierer, Bedienung von einfachen Geräten ohne Gerätekenntnisse usw. usf. Enthalten alle nicht die genannten Belastungen. Die Sozialmediziner der RV können gut einschätzen, was da noch geht und was nicht. Es ist auch völlig Bockwurst, was man vorher verdient hat. Die Elle für eine EMR liegt eben sehr hoch.
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