Hallo Engel,
eine Bearbeitungszeit von über einem Jahr bei einem Weitergewährungsantrag ist doch schon eher ungewöhnlich. Insoweit halte ich eine Rückfrage bei der Sachbearbeitung zum aktuellen Bearbeitungsstand und zu den Gründen für die Verzögerung auch nicht für unangemessen. Soweit über einen längeren Zeitraum ohne nachvollziehbare Gründe kein Verfahrensfortgang zu verzeichnen ist, steht es Ihnen selbstverständlich auch frei, sich bei der Leitung der Rentenversicherungsträgers über die mangelnde Bearbeitung zu beschweren. Soweit Sie auch über diesen Weg nichts erreichen sollten, käme als letztes Mittel auch noch eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht in Frage.