Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderung

von Fabia04.06.2021 | 19:48
106 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Freundin ist Beamtin, 44 Jahre alt und bezieht wegen eines Unfalls bereits Pension. Nun lässt sie sich scheiden und erhält als Landesbeamtin von den Pensionsanwartschaften des noch berufstätigen Mannes (ebenfalls Beamter) Beträge, (entsprechen rund 400 € monatlich), die aber in die gesetzliche Versicherung fließen müssen (externe Teilung). Eigene Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung hat sie bisher nicht. Muss sie hinsichtlich dieser Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich warten bis sie normale Altersrente bekommt oder bekäme sie jetzt schon Erwerbsminderungsrente? Bitte antworten Sie mir schnell.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fabia,

wie von KSC bereits geschrieben, müssen für einen Erwerbsminderungsrentenanspruch neben der Erfüllung der so genannten „allgemeinen Wartezeit“ zusätzlich auch mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung vorliegen. Für diese benötigten Pflichtbeiträge zählen aus dem Versorgungsausgleich übertragene oder begründete Rentenanwartschaften jedoch nicht mit. Diese Zeiten können selbst dann nicht den Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt werden, wenn sie ganz oder teilweise aus einer Pflichtbeitragszahlung des geschiedenen Ehegatten oder früheren Lebenspartners stammen.

Nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs können sich in der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch zusätzliche Wartezeitmonate ergeben, die zur Erfüllung einer Wartezeit für eine (andere) Rente mit berücksichtigt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

KSCam 04.06.2021 | 19:54
Schnelle Antwort: Ja das wirkt sich erst bei der Altersrente aus. Für eine EM Rente müsste die Dame in den 5 Jahren vor der Erkrankung 3 Jahre pflichtversichert gewesen sein. Das scheint aber eindeutig nicht der Fall gewesen sein.
KSC Ergänzungam 04.06.2021 | 19:56
Wer freitags am Abend um 19:48 postet kann mit der offiziellen "Expertenantwort" allerdings erst am Montag rechnen. :)
W°lfgangam 04.06.2021 | 20:22
Hallo Fabia, ggf. erhält sie einen Versorgungszuschlag, das muss Sie aber mit Ihrer Dienststelle/Versorgung klären. Richtig ist - wie von @KSC dargestellt - dass sie keine EM-Rente erhalten und die Altersrente erst mit aktuell 67 gezahlt werden kann. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026