Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der nicht mehr dazu in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich 3 Stunden und mehr erwerbstätig zu sein.
Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann.
Nehmen Sie nun eine Vollzeittätigkeit auf, spricht dies eher dafür, dass sich Ihr Gesundheitszustand in erheblichem Maße gebessert hat und damit die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente (teilweise oder volle) nicht mehr vorliegen.