Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen zicke zickenalarm,
ich gehe mal auf die EM-Renten-Geschichte hier nicht mehr ein, ich denke, das Thema ist durch bzw. wird ggf. durch Klage entschieden.
Wenn Sie die vorgezogene Altersrente beantragen wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei ist Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstelle gerne wieder behilflich. Sofern Ihr Versicherungskonto vollständig geklärt ist, sind auch keine weiteren Unterlagen mehr erforderlich.
2 Jahre!? Ich bin dauerhaft krankgeschrieben und mein ALG läuft im Mai nächsten Jahres aus. Was dann, dann gehen die Lichter aus......Wie geht das jetzt erfahrungsgemäß weiter?Wenn Ihrem selbstformulierten Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssten Sie Klage beim Sozialgericht einreichen und sich auf mindestens zwei Jahre Wartezeit einstellen.
Natürlich liegt das in meinem Interesse!! Da aber der Ablehnungsbescheid so dermaßen lange auf sich warten lies (Januar bis September), mache ich mir so meine Sorgen, ob es sich nun noch einmal so in die Länge zieht....Nach dem fristgerechten, wohl begründeten Widerspruch bekam ich nun abermals Post von der RV mit einer Aufforderung einen Befund meines behandelnden Arztes anzufordern und an die RV zurück zu schicken. Wozu das denn? Sind die Gutachten nun doch nichts wert? ... Wäre aber täglich 6 Std einsatzbereit.Gegen diese Untersuchung habe ich den Widerspruch verfasst. ...Wie genau hätte es denn Ihrer Meinung nach besser weitergehen sollen? Bislang ist die Rentenversicherung zumindest diesem einen Gutachten gefolgt und hat (basierend auf diesem Gutachten zurecht) die Rente abgelehnt. Dass nun ein neuer Befundbericht Ihres behandelnden Arztes angefordert wird, deutet doch darauf hin, dass diesem Gutachten eventuell doch nicht so 100 % gefolgt wird. Dies sollte doch in Ihrem Interesse liegen.
Dann gehen keinesfalls die Lichter aus, sondern Jobcenter oder Sozialamt würden dann Ihren Lebensunterhalt sicherstellen, sofern Bedürftigkeit bestht. Um den unter Umständen ziemlich langwierigen Klageweg zu vermeiden, ist es eben ratsam, fachkundige Profis hinzuzuziehen. (Rechtsanwalt oder Sozialverband.) Vielleicht boxen die Ihre EM-Rente auch ohne Klage durch. Sie sollten aber nicht zu lange mit der Kontaktaufnahme warten! MfGWenn Ihrem selbstformulierten Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssten Sie Klage beim Sozialgericht einreichen und sich auf mindestens zwei Jahre Wartezeit einstellen.2 Jahre!? Ich bin dauerhaft krankgeschrieben und mein ALG läuft im Mai nächsten Jahres aus. Was dann, dann gehen die Lichter aus......
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.