Kann man das Sozialamt dazu bringen, ein neues Ersuchen auf neue Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit zu stellen.[/quote]
Hallo Arne,
NEIN.
Für das Sozialamt ist die letzte Feststellung maßgebend. Die leiten weder auf Zuruf noch auf bloßen Verdacht ein neues 'Ersuchen' zur Feststellung der EM ein.
Es liegt an Ihnen, die Feststellung der vollen EM zu widerlegen: Arbeiten, arbeiten, arbeiten, Einkommen erzielen ...und dann wird das Sozialamt aktiv.
> Der Doktor sagt, ich wäre wieder gesund und erwerbsfähig.
Ein Facharzt, der zwischen AU und EM unterscheiden kann? Na dann, soll er einen Bericht erstellen, der die volle Erwerbsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung bescheinigt, und Sie nicht nur wie ein Schamane 'besprechen'.
> Also sollte mir doch die Grundsicherung nicht mehr zustehen, sondern Hartz4.
Wenn Sie wieder erwerbsfähig sein könnten: ja. Wobei das Leistungsniveau zwischen JC und Sozialamt ja auch so exorbitant verschieden ist ;-)
Gruß
w.
PS: Haben Sie die Frage hier nicht schon öfters gestellt?[/quote]
W*lfgang, das ist nicht korrekt. Wenn der Leistungsberechtigte uns Sachbearbeitern Anlass dazu gibt zu vermuten, das er nicht mehr erwerbsgemindert ist, dann sind wir sogar verpflichtet, eine Überprüfung einzuleiten.
Dies geschieht über die Deutsche Rentenversicherung per neuem sozialmedizinischem Gutachten. Einen solchen Fall hatte ich vor 7 Monaten auf meinem Tisch(4.Kapitel).
Nach der Prozedur wurde der Fall wieder wegen vorliegender Erwerbsfähigkeit zum Jobcenter abgegeben. Ist zwar selten dieser Vorgang, aber das gibt es auch.
Gruß
Sachbearbeiter