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Experten-Antwort

Erwerbsminderung aufheben

von Arne30.11.2018 | 15:46
138 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann man das Sozialamt dazu bringen, ein neues Ersuchen auf neue Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit zu stellen. Der Doktor sagt, ich wäre wieder gesund und erwerbsfähig. Also sollte mir doch die Grundsicherung nicht mehr zustehen, sondern Hartz4. Wie krieg ich das hin?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Arne,

hier im Forum der Deutschen Rentenversicherung können wir Ihre Frage nicht beantworten. Wie der Träger der Grundsicherung in einem solchen individuellen Einzelfall vorgehen wird überschreitet unsere Kompetenzen, da es uns nicht hinreichend bekannt ist. Eine Antwort unsererseits kann nicht abgegeben werden. Eine Beantwortung wäre rein spekulativ.

Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Träger der Grundsicherung, tragen sie dort Ihr Anliegen vor und teilen Sie mit, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat. Ob daraufhin eine Überprüfung des momentanen Zustands erfolgt, werden Sie dort mitgeteilt bekommen.

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12 Antworten

Besserwisseram 30.11.2018 | 16:54
Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem zuständigen Sozialamt. Die freuen sich wenn die Sie an das Jobcenter abgeben können.
KSCam 30.11.2018 | 17:52
Noch besser: Sie beweisen durch tatkräftige Arbeit, dass Sie wieder gesund und arbeitsfähig sind indem Sie einen (Vollzeit)Job annehmen. Dann freuen sich alle, Steuerzahler, das Sozialamt und letztlich Sie selbst weil Sie dem Staat nicht mehr auf der Tasche liegen müssen und sinnvolle Arbeit leisten. Wäre die klassische win-win Situation für alle, nur blöd dass man da arbeiten müsste
W*lfgangam 30.11.2018 | 18:05
Hallo Arne, NEIN. Für das Sozialamt ist die letzte Feststellung maßgebend. Die leiten weder auf Zuruf noch auf bloßen Verdacht ein neues 'Ersuchen' zur Feststellung der EM ein. Es liegt an Ihnen, die Feststellung der vollen EM zu widerlegen: Arbeiten, arbeiten, arbeiten, Einkommen erzielen ...und dann wird das Sozialamt aktiv. > Der Doktor sagt, ich wäre wieder gesund und erwerbsfähig. Ein Facharzt, der zwischen AU und EM unterscheiden kann? Na dann, soll er einen Bericht erstellen, der die volle Erwerbsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung bescheinigt, und Sie nicht nur wie ein Schamane 'besprechen'. > Also sollte mir doch die Grundsicherung nicht mehr zustehen, sondern Hartz4. Wenn Sie wieder erwerbsfähig sein könnten: ja. Wobei das Leistungsniveau zwischen JC und Sozialamt ja auch so exorbitant verschieden ist ;-) Gruß w. PS: Haben Sie die Frage hier nicht schon öfters gestellt?
Amtmannam 30.11.2018 | 17:56
Sofern Sie nicht AU und EM verwechseln sollte Ihr Weg zu einem gutachter einer RV führen denn Erwerbsminderung kann nur ein solcher feststellen. Oftmals behaupten auch amtsärzte sowas und tuen den Leuten damit keinen Gefallen. Eine Begutachtung durch eine RV ist ihr gutes Recht. Werden sie tatsächlich als erwerbsgemindert eingeschätzt verbleiben sie beim Sozialamt-ich vermute die rechtlichen voraussetzungen für eine Rente fehlen-ansonsten ist das jobcenter für sie zuständig.
Sachbearbeiteram 30.11.2018 | 21:23
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Kann man das Sozialamt dazu bringen, ein neues Ersuchen auf neue Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit zu stellen.
Hallo Arne, NEIN. Für das Sozialamt ist die letzte Feststellung maßgebend. Die leiten weder auf Zuruf noch auf bloßen Verdacht ein neues 'Ersuchen' zur Feststellung der EM ein. Es liegt an Ihnen, die Feststellung der vollen EM zu widerlegen: Arbeiten, arbeiten, arbeiten, Einkommen erzielen ...und dann wird das Sozialamt aktiv. > Der Doktor sagt, ich wäre wieder gesund und erwerbsfähig. Ein Facharzt, der zwischen AU und EM unterscheiden kann? Na dann, soll er einen Bericht erstellen, der die volle Erwerbsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung bescheinigt, und Sie nicht nur wie ein Schamane 'besprechen'. > Also sollte mir doch die Grundsicherung nicht mehr zustehen, sondern Hartz4. Wenn Sie wieder erwerbsfähig sein könnten: ja. Wobei das Leistungsniveau zwischen JC und Sozialamt ja auch so exorbitant verschieden ist ;-) Gruß w. PS: Haben Sie die Frage hier nicht schon öfters gestellt?
W*lfgang, das ist nicht korrekt. Wenn der Leistungsberechtigte uns Sachbearbeitern Anlass dazu gibt zu vermuten, das er nicht mehr erwerbsgemindert ist, dann sind wir sogar verpflichtet, eine Überprüfung einzuleiten. Dies geschieht über die Deutsche Rentenversicherung per neuem sozialmedizinischem Gutachten. Einen solchen Fall hatte ich vor 7 Monaten auf meinem Tisch(4.Kapitel). Nach der Prozedur wurde der Fall wieder wegen vorliegender Erwerbsfähigkeit zum Jobcenter abgegeben. Ist zwar selten dieser Vorgang, aber das gibt es auch. Gruß Sachbearbeiter
W*lfgangam 01.12.2018 | 00:17
Zitat von Sachbearbeiter anzeigenausblenden
Sachbearbeiter schrieb

Kann man das Sozialamt dazu bringen, ein neues Ersuchen auf neue Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit zu stellen.[/quote]

Hallo Arne,

NEIN.

Für das Sozialamt ist die letzte Feststellung maßgebend. Die leiten weder auf Zuruf noch auf bloßen Verdacht ein neues 'Ersuchen' zur Feststellung der EM ein.

Es liegt an Ihnen, die Feststellung der vollen EM zu widerlegen: Arbeiten, arbeiten, arbeiten, Einkommen erzielen ...und dann wird das Sozialamt aktiv.

> Der Doktor sagt, ich wäre wieder gesund und erwerbsfähig.

Ein Facharzt, der zwischen AU und EM unterscheiden kann? Na dann, soll er einen Bericht erstellen, der die volle Erwerbsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung bescheinigt, und Sie nicht nur wie ein Schamane 'besprechen'.

> Also sollte mir doch die Grundsicherung nicht mehr zustehen, sondern Hartz4.

Wenn Sie wieder erwerbsfähig sein könnten: ja. Wobei das Leistungsniveau zwischen JC und Sozialamt ja auch so exorbitant verschieden ist ;-)

Gruß

w.

PS: Haben Sie die Frage hier nicht schon öfters gestellt?[/quote]

W*lfgang, das ist nicht korrekt. Wenn der Leistungsberechtigte uns Sachbearbeitern Anlass dazu gibt zu vermuten, das er nicht mehr erwerbsgemindert ist, dann sind wir sogar verpflichtet, eine Überprüfung einzuleiten.

Dies geschieht über die Deutsche Rentenversicherung per neuem sozialmedizinischem Gutachten. Einen solchen Fall hatte ich vor 7 Monaten auf meinem Tisch(4.Kapitel).

Nach der Prozedur wurde der Fall wieder wegen vorliegender Erwerbsfähigkeit zum Jobcenter abgegeben. Ist zwar selten dieser Vorgang, aber das gibt es auch.

Gruß

Sachbearbeiter

Hallo Sachbearbeiter, Danke für die Aufklärung/den Hinweis. 'Mein' Sozialamt nebenan ist da wohl etwas 'träge'/hat das bisher noch in keinem Fall hinterfragt ...von Personalmangel/Fluktuation und dem Nötigsten leistend will ich da gar nicht reden. Und wenn ich die KollegInnen mit Mütterrente 2.0 nerve, gibt's ich auch nur Augenrollen ...gut, ist nicht mein Job – und erspart mir zusätzliche Arbeit ;-) > W*lfgang, wenn ich drei bis vier Stunden jeden Tag beim Wirt hier im Ort als Hofarbeiter arbeite, ist das dann ein begründeter Ausnahmefall? @Arne: für das Sozialamt sollte das ein Grund für ein neues 'Ersuchen'/Überprüfung der EM durch die DRV sein. Aber, allein die Ausübung einer Beschäftigung von mehreren Std. tgl. ist noch lange kein Grund, dass eine begründete soz.-med. festgestellte EM plötzlich wieder weggefallen ist. Machen Sie es aktenkundig und zeigen Sie dem Sozialamt die Aufnahme + Umfang + Entgelt sowieso (aus) der Beschäftigung an, nebst ärztlichem Attest der Arbeitsfähigkeit und bitten um Einstellung der Leistungen nach erneuter Begutachtung der DRV. Nebenbei: wenn Sie bis 4 Std./5 Tage die Woche mit Mindestlohn arbeiten, sind Sie eh knapp an der ergänzenden/wegfallenden Sozialhilfe dran, bleibt vielleicht noch ein Hauch Wohngeld übrig. Was versprechen Sie sich denn vom JC an Mehrleistungen? Gruß w.
Arneam 30.11.2018 | 22:22
Ja, was nun? W*lfgang oder der Sachbearbeiter, wer hat denn Recht? Ich habe mal was von begründeten Ausnahmefällen gehört, wo noch mal begutachtet wird. Was wären denn diese Ausnahmefälle. Ist das die Arbeitsaufnahme, oder wenn der SB überzeugt ist, das ich wieder erwerbsfähig sein könnte? Obwohl die Arbeitsaufnahme mir der einfachere Weg scheint. W*lfgang, wenn ich drei bis vier Stunden jeden Tag beim Wirt hier im Ort als Hofarbeiter arbeite, ist das dann ein begründeter Ausnahmefall? Wie lange dauert denn so ein Verfahren? W*lfgang, die Geldleistungen sind beim Sozialamt gleich, aber anders wie beim Jobcenter, gibt es da sonst nichts. Ich komme da nicht weiter.
KSCam 01.12.2018 | 08:47
@arne gerade solche begründeten Einzelfälle kann man eben in einem Forum nicht abhandeln. Das ist individuell zu prüfen
Arneam 01.12.2018 | 15:59
KSC, ich will arbeiten und werde dies auch tun. Angst habe ich davor nicht, ich will nur dem Steuerzahler nicht auf der Tasche liegen. Beim Sozialamt ist dies aber auf Dauer der Fall. Beim Jobcenter hat man aber als erwerbsfähiger Möglichkeiten, wie man sich bilden kann und auch Arbeit bekommt man da. Beim Sozialamt ist man abgeschrieben, Schrott sozusagen. Auch die Anrechnungen sind bei Jobcenter bekanntermaßen viel besser als beim Sozialamt. Deshalb dachte ich mir das so, W*lfgang. Aber wenn ich es mir so recht überlege, nur zwischen den Hilfesystemen zu wechseln bringt mich auch nicht weiter. Die anderen Leute schaffen es ja auch ohne den Staat, Arbeit zu finden. Also werde ich auch dies so machen, mir selbst eine Arbeit zu beginnen. Die beim Wirt als Hofarbeiter,also als "Mädchen für alles".
W*lfgangam 04.12.2018 | 11:43
Arne, das ist richtig so. Geh zum Sozialamt und beantrage die Stellung eines Ersuchens auf Feststellung deiner Erwerbstätigkeit. Die sind dazu gesetzlich verpflichtet. Lass dich nicht von den linken Faulpelzen beeindrucken, die von ihrer Erwerbsminderung leben und zu faul zum arbeiten sind.
Arneam 04.12.2018 | 18:25
W*lfgang, also geht das doch. Erst sagten Sie, das ich aus der Arbeit heraus das versuchen kann. Und was hat Erwerbsminderung und Faulheit mit links zu tun? Ich selbst bin unpolitisch und will nur arbeiten für mein Geld. Ich war heutebeim Wirt und darf ab Mittwoch für fünf Stunden am Tag arbeiten. Bei Finanzfrage hat ein Hubcon mich wohl gewarnt und davon abhalten wollen, aber ich mache es trotzdem. Danke für die Hilfe.
W*lfgangam 04.12.2018 | 19:31
Zitat von Arne anzeigenausblenden
Arne, das ist richtig so. Geh zum Sozialamt und beantrage die Stellung eines Ersuchens auf Feststellung deiner Erwerbstätigkeit. Die sind dazu gesetzlich verpflichtet. Lass dich nicht von den linken Faulpelzen beeindrucken, die von ihrer Erwerbsminderung leben und zu faul zum arbeiten sind.
W*lfgang (...)
Hallo Arne, vertraue keinem Beitrag von irgendeinem 'W*lfgang', der tagsüber genau von denen erstellt wird, die von Faulpelzen sprechen ;-) Es gibt hier keine Garantie für dieselbe Identität eines Absenders, der unter gleichem Namen von anderen (meist bekannten) Usern seinem Mitteilungsbedürfnis nachkommt! *) Zu meinem letzten Beitrag vom 01.12. habe ich nichts weiter hinzuzufügen. Sorry, dass man versucht Sie zu *verarschen ...okay, vermeintlich 'rechts abbiegende' Faulpelze sind nicht mal in der Lage, einen eigenen Namen zu kreieren – die fehlende Kreativität eben/wie auch?! ;-) Gruß w. *) bewusst so gehandhabt, um einen leichten/einfachen Zugang für alle zum Forum ermöglichen. Und jetzt brennt hoffentlich nicht wieder mal eine Diskussion über Anmeldung/Authentisierung fürs Forum auf ...
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