Hallo Hannoveraner,
nach deutschem Recht muss einer Erwerbsminderungsrente nicht zwangsläufig eine bestimmte Zeit der Arbeitsunfähigkeit vorausgegangen sein. Deutsche Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel befristet gezahlt und für diese Fälle sieht das Gesetz vor, dass die Rente 7 Kalendermonate nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Vielleicht haben Sie diese beiden Dinge verwechselt. Eine bestimmte Zeit der Arbeitsunfähigkeit nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die deutsche Erwerbsminderung keine Bedingung.
Die Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrenten sind in den verschiedenen Staaten unterschiedlich geregelt. Weder die medizinischen noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind einheitlich. So können die Voraussetzungen für eine Rente in dem einen Staat erfüllt sein und es kann eine Rente gezahlt werden, während die Voraussetzungen für die Rente in dem anderen Staat nicht erfüllt sind und dessen Rentenversicherungsträger den Antrag ablehnen muss.
Nach spanischem Rentenrecht sind 12 Monate Arbeitsunfähigkeit möglicherweise Voraussetzung für eine spanische Erwerbsminderungsrente. Auskünfte zum spanischen Rentenrecht kann ich Ihnen nicht verbindlich geben. Zur Klärung Ihrer Frage wenden Sie sich bitte an den spanischen Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung