Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt 400 EUR monatlich. Wenn diese Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, kann die volle EM Rente nicht mehr in voller Höhe, sondern in Abhängigkeit vom Hinzuverdienst ggfs. noch in Höhe von drei Vierteln, der Hälfte oder einem Viertel geleistet werden. Für diese Teilrenten bestehen individuelle - auf die Einkommenssituation des Versicherten zugeschnittene - Hinzuverdienstgrenzen, verbunden mit einer Mindesthinzuverdienstgrenze. So ist zur Bestimmung Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze u.a. die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten und Zuschlägen für beitragsgeminderte Zeiten der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der vollen EM maßgeblich.
Die für Sie maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen werden im Rentenbescheid genannt.