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Erwerbsminderung bei Grenzgängern

von grenzgänger01.07.2008 | 15:40
1763 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Unter welchen Voraussetzung erhält ein Grenzgänger (Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland - Arbeitsplatz in Österreich) eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente in Deutschland?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.07.2008 | 10:30

Das europäische Recht hat im Bereich der sozialen Sicherung lediglich die Aufgabe der Koordinierung der verschiedenen nationalen Sozialversicherungssysteme. Das bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat Leistungen an Berechtigte nach den gesetzlichen Vorschriften erbringt, die seine nationalen Rechtsvorschriften vorsehen.

In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie für einen Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung die nach deutschem Recht (§§ 43, 240, 241 SGB VI) erforderlichen Voraussetzungen (rentenberechtigende Erwerbsminderung, Wartezeit von 5 Jahren, 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) erfüllen müssen.

Im Rahmen der europarechtlichen Koordinierung sieht das europäische Recht jedoch eine Zusammenrechnung der Versicherungszeiten der beteiligten EU-Mitgliedstaaten vor, d.h., für die Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren oder den erforderlichen 3 Jahren mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren, sind Ihre deutschen und österreichischen Versicherungszeiten zusammenzurechnen.

Eine Ausnahme besteht, soweit Sie nicht mindestens 12 Monate mit deutschen Versicherungszeiten zurückgelegt haben. In diesem Fall besteht keine Leistungsverpflichtung der deutschen Rentenversicherung (Vermeidung von Kleinstrenten).

Den erforderlichen Rentenantrag stellen Sie am besten beim Rentenversicherungsträger Ihres Wohnstaates (Auskunfts- und Beratungsstelle, Versichertenältester, Versicherungsamt Ihres Wohnortes). Dieser führt das deutsche Rentenverfahren durch und leitet gleichzeitig das Rentenverfahren in den beteiligten Mitgliedstaaten (hier : Österreich) ein.

Zuständiger Versicherungsträger in Deutschland als Verbindungsstelle für Österreich ist : Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd, Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München, Tel.: 0800/4636582.

Für weitere Informationen empfehle ich Ihnen noch einen Blick in die internationale Broschürenreihe der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Leben und arbeiten in Europa)im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

1 Antworten

KSCam 01.07.2008 | 19:06
zum einen muss er aus medizinischer Sicht erwerbsgemindert sein. Zum anderen mindestens 5 Beitragsjahre aufweisen und in den letzten 5 Jahren vor dem "Leistungsfall" 3 Jahre pflichtversichert gewesen sein. Wobei Pflichtbeiträge in Österreich (da EU) denen in D gleichstehen. Den Antrag stellt man dort wo man wohnt (Rathaus, Beratungsstelle, etc)
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