Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt; Schwerbehinderung (mindestens 50%) ist vorhanden, kein Vertrauensschutz.
Mir ist bekannt, dass ich grundsätzlich ab dem 63. Lebensjahr einen Rentenanspruch ohne Abschläge hätte.
ABER ich bin noch keine 63; ich werde demnächst 61
Angenommen ich würde mit 61 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung mit einem Abschlag von 7,2 Prozent erhalten.
Wie würde sich dieser Abschlag auf die Altersrente für schwerbehinderte Meneschen mit 63 auswirken?
Könnte man mit 63 eine höhere Rente erwarten?
Oder bleibt der Abschlag für immer bestehen?
Habe hierzu unterschiedliche Meinungen gehört...
Soll ich jetzt die Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen oder würden Sie mir im Hinblick auf die Abschläge raten die zwei Jahren mit anderen "Mitteln" zu überbrücken?
Für eine ausführliche und kompetente Beratung zu diesem doch sehr kompliziertem Thema Erwerbsminderung-Schwerbehinderung-Abschläge wäre ich sehr dankbar.
Würde mich natürlich auch über Tipps / Ratschläge freuen
Was muss in diesem Zusammenhang noch alles beachtet werden?
Danke!!!
Mit freundlichen Grüßen
Erik