Wenn Ihnen mit 61 Jahren eine EM Rente bewilligt wird, beträgt der mtl. Abschlag 7,2 %. Mit 63 Jahren könnten Sie eine Umwandlung der EM Rente in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Ob es dann zu einer Erhöhung der Rente kommt, ist vom Einzelfall abhängig und wird durch eine neue Berechnung festgestellt. Nieriger kann der Rentenzahlbetrag nicht werden, da Sie einen Besitzschutz auf den Zahlbetrag der EM Rente haben. Bei der Entscheidung ob Sie die Rente mit 61 oder erst mit 63 Jahren beantragen sollten, kann Ihnen der Rentenversicherungsträger in soweit behilflich sein, in dem Sie sich von dort zwei Rentenberechnungen erteilen lassen. Einmal die Berechnung der Erwerbsminderungrente und einmal die Berechnung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren. Vielleicht fällt Ihnen dann die Entscheidung leichter.