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Erwerbsminderung + Teilzeitbeschäftigung

von Amelie26.10.2010 | 21:20
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, bin u. a. an COPD (StufeIII) + Emphysem erkrankt und war diesbzgl. auch bereits in Reha. Dort wurde ich als VZ-arbeitsfähig entlassen und arbeite z.Zt. auch noch tgl. 8 + mehr Std (Verwaltung). Obwohl sich die Werte während der Reha nicht gebessert haben, wurde sie von den Ärzten als erfolgreich eingestuft. Da ich aber ständig mit enormer Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Erschöpfung etc. zu kämpfen habe, wurde anschl. Schlaflabor angeordnet. Ergebnis war: Die Werte (Sauerstoffsättigung etc) sind lt. Ärzte der Lungenfachklinik (nicht die Reha-Klinik) so miserabel, dass über eine Langzeitsauerstofftherapie nachgedacht werden muss, was dann auch hieße, dass ich dann voll erwerbsgemindert wäre. Eigentlich das genaue Gegenteil von dem Ergebnis, was mir vor ca. 3 Monaten in der Reha bescheinigt wurde. Ich arbeite aber noch nach wie vor VZ (obwohl es mir wirklich sehr schwer fällt) und warte nun ab, was meine LuFA dazu meint. Die Sozialberatung in der Reha hatte mir geraten, meinen VZ-Arbeitsvertrag vorläufig auf ca. 5 Std. herabsetzen zu lassen (wäre auch problemlos machbar) und anschließend EM-Antrag zu stellen. Dazu habe ich viele Fragen... Mir schwirrt der Kopf und ich weiß überhaupt nicht, wo ich anfangen soll. 1.) Weiß ich beim besten Willen nicht, ob ich überhaupt EM-Antrag stellen kann, wenn ich aktuell nicht AU bin. Dazu muss ich sagen, dass ich 4-5 Std. immer noch sehr gut arbeiten kann, danach aber die Konzentration völlig nachlässt und ich mich nur noch so dahinschleppe bis zum Feierabend. Theoretisch müsste ich mich ja jeden Nachmittag AU melden (vormittags ist ja soweit alles noch im grünen Bereich, weswegen ich mich nicht AU melden möchte.) 2.) Wie wird eine EM-Rente berechnet? D.h., wenn ich vorab meine ARbeitszeit reduziere (was finanziell eigentlich nicht machbar ist und weshalb ich auf Teil-EM-Rente angewiesen wäre), würde die EM-Rente dann vom TZ-Gehalt oder meinem bisherigen VZ-Gehalt berechnet? ...Das sind die beiden wichtigsten Fragen, die mir momentan auf der Seele liegen. Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen oder mir auch eine Stelle nennen, an die ich mich mit meinem Problem wenden kann. Vielen Dank im Voraus dafür und herzliche Grüße von Amelie

4 Antworten

-_-am 26.10.2010 | 22:28
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird aus allen zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bis zum Monat des Leistungsfalls sowie ggf. zuzüglich der Zurechnungszeit berechnet. Ob bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen, kann nur im Rahmen eines Rentenfeststellungsverfahrens ermittelt werden. Wenden Sie sich an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, die Sie beraten und ggf. den Rentenantrag entgegennehmen kann. Adressen und Telefonnummern: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… Zu den "Stufen der Erwerbsminderung" siehe unter: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Weitere Infos finden Sie in den Broschüren der Deutschen Rentenversicherung unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… und zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Klemensam 27.10.2010 | 08:12
Einen EM-Antrag können Sie immer stellen. Dazu müssen Sie nicht zwangsläufig AU geschrieben sein. Auch aus einem laufendem und aktuell auch ausgeführten Arbeitsverhältnis heraus kann ein EM-Antrag gestellt werden. Allerdings würde sich dies natürlich nicht unbedingt positiv auf die Entscheidung zu ihren EM-Antrag auswirken. Wenn Sie z.b. zu einem Gutachter müssen und Sie dann aktuell noch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten , wird es sicher schwer werden zumindest eine volle EM-Rente zu erhalten. Mit ihrer täglichen Arbeitszeit liefern Sie ja quasi den besten Beweis dafür, das Sie zumindest nicht voill erwerbgsgemindert sind. Insofern ist natürlich eine längere AU immer von Vorteil und unterstützt damit ihr Begehren. Zumal dann auch schon ärztliche Berichte über Sie vorliegen , welche im EM-Rentenverfahren eingebracht werden können. Die Höhe iher EM-Rente richtet sich nach den von ihnen bisher - im gesamtem Arbeitsleben - erzielten Rententgeldpunkten, die sich durch die Beitragszahlung von ihrem Gehalt ergibt . Dazu kämen bei einer EM-Rente dann noch zusätzlich Entgeldpunkte für die sog. Zurechnungszeit - also der Zeitraum von ihrem jetzigen Lebensalter bis zum 60. Lebensjahr . Das letzte Gehalt etc. spielt bei der Berechnung der EM-Rente keine Rolle. Lediglich wenn Sie nur eine teilweise EM-Rente erhielten, würde ihre Hinzuverdienstgrenze dann anhand ihres aktuellen Gehaltes berechnet.
-am 27.10.2010 | 13:55
Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie jederzeit stellen unabhängig davon, ob Sie arbeitsunfähig sind oder nicht. Der ärztliche Sachverständige prüft anhand Ihres Gesundheitszustands, in welchem Rahmen Sie Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch ausüben können. Welche Erwerbsminderungsrente Ihnen zusteht, hängt von Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen ab. Bei einem Leistungsvermögen unter 3 Stunden erhält man volle Erwerbsminderungsrente. Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden eine halbe Erwerbsminderungsrente. Bei 6 Stunden und mehr wird keine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Für die Berechnung der Rentenhöhe (die eventuell als halbe oder volle Erwerbminderungsrente gezahlt wird) ermittelt Ihr Rententräger aufgrund der Höhe Ihres Verdienstes. Maßgebend ist dabei die Zeit von Ihrer ersten Beschäftigung bis Eintritt des Leistungsfalls (wird vom ärztlichen Dienst des Rententrägers anhand Ihres Krankheitsverlaufs ermittelt). Die Zeit vom Leistungsfall bis zum fiktiven 60 Lebensjahr werden Ihnen Zurechnungszeiten gutgeschrieben, die ebenfalls rentensteigernd sind. Sollte derzeit aufgrund Ihrer Erkrankung die Arbeitszeit verkürzen, dadurch weniger Lohn erhalten würde sich dies auf die Rentenhöhe nur in sehr geringem Umfang auswirken. Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung in einer unserer Beratungsstellen:
Amelieam 27.10.2010 | 20:05
Vielen Dank für die Antworten. Das hilft mir schon ein Stückchen weiter. Ich habe mir heute auch Termin bei der Rentenberatung geholt und werde sehen, wie es danach weitergeht. viele Grüße Amelie
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