Der zeitliche Umfang einer Beschäftigung neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ohne Bedeutung. Ob eine volle Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt werden kann, hängt einzig von der Höhe des erzielten Einkommens ab. Ein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen in Höhe von 400.- EUR (brutto) ist generell unschädlich.