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Erwerbsminderung und arbeitslos

von andrea17.09.2007 | 15:15
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Im Oktober erlischt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist es unschädlich, sich für 1 Tag oder 1 Woche arbeitslos/arbeitsfähig zu melden, damit den Anspruch auf ALG um weitere 4 Jahre zu verlängern und kurz darauf wieder Erwerbsminderungsrente zu beziehen?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hier kann ich auf die Antwort von "Tom" verweisen.

Aus dem angegebenen Link hier der maßgebende Text:

Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit:

Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:...........

· Zeiten, für die Sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben,...............

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Durch die Zuerkennung der vollen Erwerbsminderungsrente bis Juni 2008 ist davon auszugehen, dass Ihre Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden täglich liegt. Sie dürften daher momentan auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbar sein. Eine Meldung beim Arbeitsamt zum jetzigen Zeitpunkt wiederspräche damit der Festlegungen im Rentenbescheid.

Grundsätzlich ist es so, dass die Zeit des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung als Anwartschaftszeit berücksichtigt werden kann. Dazu noch einmal der Hinweis auf unseren gestrigen Expertenrat.

Nachdem es sich allerdings bei der Feststellung der zu berücksichtigenden Anwartschaftszeiten um Rechtsgrundlagen der Bundesagentur für Arbeit handelt, bitten wir Sie, den Sachverhalt direkt mit der örtlichen Bundesagentur für Arbeit zu klären. Gegebenenfalls bitten wir im Anschluss an dieses Gespräch eine persönliche Beratung bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, bei der die Details des Sachverhaltes ausreichend gewürdigt werden können.

4 Antworten

Unwissendam 17.09.2007 | 17:16
Das ist eine gute Frage die mich auch neugierig macht . Ich dachte immer anspruch auf ALG 1 besteht immer wenn man schon EM - Rentner auf Zeit ist .
Tomam 18.09.2007 | 10:19
Zeiten des Bezuges einer vollen EM auf Dauer zählen zu den Anwartschaftszeiten der Agentur für Arbeit siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Content/A07-Geld…
andreaam 18.09.2007 | 18:11
Ich erhalte noch bis Juni 2008 volle Erwerbsminderungsrente. Nach Auskunft des Arbeitsamtes endet im Oktober 2007 die 4-jährige Verjährungsfrist für den Anspruch auf ALG. Damit ich nach Bezug der Rente wieder arbeitssuchend sein kann und meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld aus früherer Zeit nicht verliere, müsste ich mich z.B. für einen Tag wieder arbeitslos/arbeitssuchend melden, damit der Anspruch wieder auflebt bzw. sich verlängert. Frage: Ist dieses wirklich machbar oder gibt es da Fallstricke?
andreaam 18.09.2007 | 18:16
Vielleicht noch eine kleine Ergänzung: Ich war vor Bezug der Rente als Ich-AG tätig und habe keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet.
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