Durch die Zuerkennung der vollen Erwerbsminderungsrente bis Juni 2008 ist davon auszugehen, dass Ihre Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden täglich liegt. Sie dürften daher momentan auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbar sein. Eine Meldung beim Arbeitsamt zum jetzigen Zeitpunkt wiederspräche damit der Festlegungen im Rentenbescheid.
Grundsätzlich ist es so, dass die Zeit des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung als Anwartschaftszeit berücksichtigt werden kann. Dazu noch einmal der Hinweis auf unseren gestrigen Expertenrat.
Nachdem es sich allerdings bei der Feststellung der zu berücksichtigenden Anwartschaftszeiten um Rechtsgrundlagen der Bundesagentur für Arbeit handelt, bitten wir Sie, den Sachverhalt direkt mit der örtlichen Bundesagentur für Arbeit zu klären. Gegebenenfalls bitten wir im Anschluss an dieses Gespräch eine persönliche Beratung bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, bei der die Details des Sachverhaltes ausreichend gewürdigt werden können.