Hallo,
ich bekomme befristete Erwerbsminderungsrente und soll jetzt eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (Stammkapital 1.000,00 €) als alleinige Gesellschafterin übernehmen. Bedeutet dieser Umstand für mich, das ich mich selbständig mache und damit freiwillig versichern muss? Und welche Auswirkungen hat das auf meine Rente? Was ändert sich an der Situation wenn ich zusätzlich Geschäftsführerin werde? Und wenn ich nur Geschäftsführerin (auf Minijob-Basis) werde aber nicht Gesellschafterin?
Vielen Dank im Voraus, M. Scheel
13.02.2015, 17:07
von
Martina Scheel
13.02.2015, 18:00
von
KSC
Ihre Krankenversicherungsangelegenheit regeln Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Die Verdienstgrenzen ersehen Sie aus dem Rentenbescheid, neben einer vollen EM rente dürfen Sie im Minijobbereich (bis 450 €) tätig sein oder auch geringfügig selbständig mit einem Gewinn von maximal mntl. 450 €.
Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie nur täglich bis 3 Stunden arbeiten können, an diesen Grenzen sollten Sie sich ebenfalls orientieren, wenn Sie kein Unheil heraufbeschwören wollen.
Minijobs oder selbständige Tätigkeiten sind der DRV zu melden.
14.02.2015, 13:26
Experten-Antwort