Hallo Bernd,
da Sie bereits 64 Jahre alt sind, wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge geleistet werden. Eine Umwandlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Altersrente ist möglich, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die Gewährung dieser Altersrente ist es zusätzlich erforderlich, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.