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Experten-Antwort

Erwerbsminderung wird nicht geprüft wegen fehlender Beitragsmonate

von w0lf19.07.2013 | 18:50
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hatte EM-Rente beantragt und erhielt nun eine Ablehnung ohne Prüfung der Erwerbsunfähigkeit, weil mir angebl. von den 36 Monaten Beitragspflicht noch 4 Monate fehlen. Ich (51 J.) war zuletzt selbstständig, habe aber wegen der Krankheit nicht mehr genug verdienen können, so daß ich i.d. letzten Jahren H4 Hilfe z. Lebensunterhalt erhielt. Ich dachte, dass d. Amt auch die Beiträge zur Rentenversicherung übernimmt, das scheint nun aber doch nicht so gewesen zu sein. (Ich weiß es nicht genau). Gäbe es dann aber vielleicht die Möglichkeit einer Nachzahlung der fehlenden Monate? Bei Antragsstellung (BfA) sah die Sachbearbeiterin extra nochmals nach, ob ich überhaupt berechtigt sei, meinte dann ja u. nahm den Antrag auf. Nun plötzlich (nach Monaten!) stellten sie fest, nein doch nicht. Wie gesagt, die Erwerbsunfähigkeit wurde gar nicht erst überprüft. Was könnte ich weiter unternehmen? Würde ein priv. Rentenberater hilfreich sein können? Wäre für einen Rat sehr dankbar!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.07.2013 | 09:53

Aufgrund des geschilderten Sachverhalts wurden Sie bereits ausführlich und umfassend informiert. Den verschiedenen Beiträgen kann ich nur zustimmen. Vielleicht wäre bei Ihnen zum damaligen Zeitpunkt (ab H4 Hilfe) auch eine persönliche Rentenberatung hilfreich gewesen. Auch für die Zukunft ist dies nur zu empfehlen. Eine Beratung kann bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln.

12 Antworten

KSCam 19.07.2013 | 20:00
Ob Sie in den lezten 5 Jahren vor der Erkrankung 36 Pflichtbeiträge haben, sollte eigentlich eindeutig zu klären sein. Da hilft nachzählen! Ob Sie als Selbständiger (Pflicht)beiträge oder überhaupt was eingezahlt haben, dürfte eindeutig belegbar sein; bei Hartz4 wurden in den Jahren 2005-2010 Pflichtbeiträge entrichtet, ab 2011 nicht mehr. Wenn 4 Monate fehlen, kann das auch ein privater Rentenberater, dem Sie "Kohle in den Rachen werfen", nicht ändern. Nachzahlen geht nicht, wäre auch zu schön, wenn man mit Geld nachträglich einen Rentenanspruch sichern könnte, wenn der Krankheitsfall bereits eingetreten ist......diese Zeiten sind längst vorbei. Und Sie zu begutachten, obwohl die Beiträge fehlen, wäre aus Sicht des Beitragszahlers ebenso Geld rausgeworfen. Was hätten Sie davon, zu wissen ob Sie erwerbsgemindert sind, wenn Sie wegen fehlender Zeiten eh keine Rente kriegen würden?
P.J. am 19.07.2013 | 21:55
" Ich wußte nicht, daß Pflichtbeiträge ab 2011 nicht mehr entrichtet werden - woher auch?! " Also bei aller Liebe, DAS kam damals zu der Zeit andauernd in den Medien. Das sollte wohl jeder damals mitbekommen haben.
P.J. am 19.07.2013 | 21:57
" Die Bundesagentur für Arbeit zahlt ab ersten Januar 2011 für ALG II-Bezieher keine Pflichtbeiträge oder Zuschüsse mehr zur Rentenversicherung. Der ALG II-Bezug löst keine Versicherungspflicht in der staatlichen Rentenversicherung mehr aus, zählt jedoch als Anwartschaftszeit. Das hat u.a. zur Folge, dass durch den ALG II-Bezug keine Ansprüche mehr auf Leistungen begründet werden, welche die Erfüllung einer Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetzen (z.B. Reha, Erwerbsminderungsrente). Bereits bestehende Ansprüche bleiben durch die Anerkennung als Anwartschaftszeit aber erhalten. " http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-was-s…
w0lfam 19.07.2013 | 22:02
gut, das beantwortet den 1. Teil meines Beitrages - aber gäbe es auch eine Antwort für d. 2. Teil?: "Wie würde es denn dann für mich weitergehen können? H4 geht wegen Krankheit nicht - also Grundsicherung? Oder freiwilligen Beitrag für die nächsten 4 Monate und dann einen Neuantrag stellen? "
w0lfam 19.07.2013 | 21:48
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich wußte nicht, daß Pflichtbeiträge ab 2011 nicht mehr entrichtet werden - woher auch?! Darauf hätte man mich vielleicht auch hinweisen können, zumal die Beraterin von der Arge mir doch selbst empfohlen hatte, einen Rentenantrag zu stellen. Wie würde es denn dann für mich weitergehen können? H4 geht wegen Krankheit nicht - also Grundsicherung? Oder freiwilligen Beitrag für die nächsten 4 Monate und dann einen Neuantrag stellen?
P.J. am 19.07.2013 | 22:06
" Selbständige können durch die Regelung des § 241 Abs. 2 SGB VI die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt sein muss u n d außerdem ist erforderlich dass j e d e r Kalendermonat vom 01.01.1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der Erwerbsminderung mit Anwartschaftszeiten belegt ist. Es darf somit keine Lücke von einem Kalendermonat vorliegen. Sind diese o.a. Voraussetzungen erfüllt, reicht der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung aus. " https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
P.J. am 19.07.2013 | 22:09
Für Sie kommt damit wohl nur die " Hilfe zum Lebensunterhalt " in Frage : " Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen o d e r die Voraussetzungen zum Bezug einer solchen Rente erfüllen, ohne einen tatsächlichen Rentenanspruch zu haben. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, andererseits keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, weil das Merkmal der Dauerhaftigkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XII[3] nicht erfüllt ist." http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt
w0lfam 19.07.2013 | 22:21
"...o d e r die Voraussetzungen zum Bezug einer solchen Rente erfüllen" Das hieße dann jedoch, daß die Erwerbsunfähigkeit dennoch geprüft werden müßte (v. Sozialamt beauftragter Amtsarzt?) denn wie sollten sonst für die Grundsicherung die Bedingungen erfüllt sein?
P.J.am 19.07.2013 | 22:45
Natürlich muessen und werden dann die med. Voraussetzungen für die EM geprüft . Das läuft dann wie bei einem normalem EM-Antrag , nur eben im Auftrag und als Amsthilfe für das Grundsicherungsamt.
P.J.am 19.07.2013 | 22:46
Prüfung der EM erfolgt immer und nur durch den med. Dienst der Rentenversicherung. Nie durch einen " Amtsarzt " oder sonst wen.
w0lfam 19.07.2013 | 23:06
Ja, dann nochmals vielen Dank für die umfangreichen Antworten!
KSCam 19.07.2013 | 23:19
......und im Zweifel bezahlt dann halt nicht die DRV die Begutachtung sondern holt sich die Kosten vom Sozial- Grundsicherungsamt zurück.....
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