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Experten-Antwort

Erwerbsminderung

von foxi22.11.2018 | 19:57
97 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, was passiert wenn man ein ungekündigtes AV hat, von der Krankenkasse ausgesteuert wird und ist auf absehbare Zeit krank weil der Heilungsprozess noch etwas dauert? Muss man dann zwangsweise eine Erwerbsminderungsrente beantragen oder bekommt man dann das ALG1 für die Zeit? Ich möchte unbedingt wieder arbeiten nach Gesundung..... vielen Dank für die Info

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo foxi,

W*lfgang hat Ihre Fragen bereits zutreffend und ausführlich beantwortet. Seinen Ausführungen schließen wir uns an.

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7 Antworten

foxiam 22.11.2018 | 20:04
Daniela, warum muss man denn EM Rente beantragen wenn man weiß dass man wieder arbeiten möchte? Meine Krankheit endet ja.....
Danielaam 22.11.2018 | 19:59
Beide...also du bekommst Alg1 im Sinne der Nathlosigkeitsregelung, musst dann aber Erwerbsminderungsrente beantragen.
foxiam 22.11.2018 | 20:13
Schlaubi, aber es gibt doch die Nahtlosigkeitsregelung , wenn man weiter krank ist muss man doch von der Agentur für Arbeit Geld beantragen, das habe ich doch hier gelesen.....???? Bin jetzt etwas verwirrt.....
Schlaubiam 22.11.2018 | 20:07
Man kann dann ja ohne Leistungen warten bis die Krankheit endet. Wer krank ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Es besteht daher kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Krankengeld ist bereits ausgelaufen. Also entweder EM-Rente beantragen oder auf Leistungen verzichten
Danielaam 22.11.2018 | 20:55
Hallo Foxi, so sind nun mal die Regeln. Es ist ja nicht gesagt, dass du auch Erwerbsminderungsrente bekommst. Du musst ja nur den Antrag stellen
W*lfgangam 22.11.2018 | 21:18
Hallo foxi, @Schlaubis Antwort war etwas verwirrt ...er folgte nur dem Beitrag von @Daniela ;-) Natürlich haben Sie Anspruch auf ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung, WENN noch ein Restleistungsvermögen von mind. 15 Std. wöchtl. auf dem allg. Arbeitsmarkt möglich ist. Die AfA wird Sie nach Ihrem Nichterwerbsvorlauf/Krankengeld + Aussteuerung natürlich genauestens unter die Lupe nehmen/eigener med. Dienst schaut drauf + bewertet, um danach Ihre - aus Sicht der AfA - vorhandene Leistungsfähigkeit zu bewerten. Das kann aus deren Sicht auch unter 3 Std./tgl. sein, dann sind Sie raus aus der Nahtlosigkeit/kein ALG1-Anspruch. Läuft parallel dazu ein EM-Rentenantrag, hat die AfA bis zur Entscheidung durch die DRV abzuwarten und das ALG bis dahin auszuzahlen. Daneben kann auch dann von der AfA die Anregung/Verpflichtung kommen, umgehend eine (berufliche) Reha, eine med. Reha oder parallel eine EM-Rente zu beantragen. Konkret auf Ihre persönliche Situation werden Sie hier keine weiteren sachgerechten Antworten erhalten können. Dafür sind zu viele/weitere Fragen/Antworten offen (um wenigstens rentenrechtlich darauf einzugehen), und hier finden Sie keine Fachleute, die Sie in Richtung ALG1 beraten, noch anhand der gesundheitlichen Einschränkungen irgendwelche Prognosen wagen würden. Also, ab zum Arbeitsamt/ALG beantragen und deutlich machen, dass Sie sogar wieder Vollzeit arbeiten möchten ...und den weiteren Weg/Entscheidungen der AfA abwarten. Eine Beratung in der nächste Beratungsstelle DRV kann nicht schaden, um den Fall der Fälle mal durchzuspielen - was wäre wenn/EMRT wäre das Los. Gruß w.
foxiam 22.11.2018 | 21:53
Jetzt habe ich es verstanden, vielen Dank......
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