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Experten-Antwort

Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit

von Kara17.01.2020 | 22:23
524 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, mein Mann ist Berufskraftfahrer und hatte einen Schlaganfall. Lt. Gesetzgeber darf er nun seinen Beruf nicht mehr ausüben. Da er die Berufskraftfahrerprüfung 1993/1994 vor der IHK inkl. Berufskraftfahrerbrief abgelegt hat, hat man uns nun erzählt, dass diese Berufskraftfahrerausbildung keine Richtige Ausbildung ist. Er hatte damals schon 7 Jahre Berufserfahrung als LKW Fahrer und lt. Dekra und IHK konnte er damals die Ausbildung verkürzen. Das waren damals die "Spielregeln" bzw. gesetzlichen Vorgaben. Das soll angeblich nun nicht anerkannt werden, obwohl im 2005 verfassten, damals neuem Berufskraftfahrer-ausbildungsgesetz steht, dass diejenigen die vor Eintritt des Gesetztes die Ausbildung abgeschlossen haben, gleichzusetzen sind. Müsste er nicht zumindest eine Teil-Berufsunfähigkeit (1960 geboren) bekommen? Auf Grund seines Schlafanfalls durch ein Basilarisaneurysma und seiner chronischen Niereninsuffizenz im Stadium III, sowie der festgestellten Hypersomnolenz (abgeschwächte Form der Narkolepsie mit Feststellung des Schlaflabors dass mein Mann alle 2-3 Stunden mind. 20 min schlafen muss)und der vorhandenen Diabetis mit täglichem Spritzen sowie einem Herzfehler, ist es meinem Mann nicht mehr möglich überhaupt noch zu arbeiten. Gerade auf Grund der Hypersomnolenz... Welcher normale Arbeitgeber nimmt jemanden der alle 2-3 Std schlafen muss und nichts ausser Gefahrgutfahrer gelernt hat? Wie würden denn die Experten hier diesen Fall einschätzen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kara,

wenn Ihr Mann als Berufskraftfahrer Facharbeiter war, könnte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommen. Dies können wir im Forum allerdings nicht beurteilen. Wir können Ihnen nur raten, beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente den Berufskraftfahrerbrief Ihres Mannes beizulegen und gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass Ihr Mann auch als voll ausgebildeter Berufskraftfahrer beschäftigt war.

Die gesundheitlichen Einschränkungen und das noch bestehende Leistungsvermögen Ihres Mannes werden vom sozialmedizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers geprüft. Auch dazu können wir keine Einschätzung abgeben und Ihnen nur raten, mit dem Rentenantrag alle vorhandenen Befundberichte einzureichen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

keinExperteam 17.01.2020 | 22:42
Nach Ihrer Schilderung, also so wie sie und die behandelnden Ärzte das sehen, läge wohl Erwerbsminderung vor bzw. die DRV müsste zumindest eine Tätigkeit benennen die noch ausgeübt werden kann. Vermutlich hat der Gutachter bzw. der sozialmedizinsiche Sachverständige die Sache anders gesehen. Fordern Sie doch mal das Gutachten an , dann wissen Sie warum die Rente abgelehnt wurde.
immernochkeinExperteam 17.01.2020 | 22:46
Und überlegen Sie auch mal (ich weiss es wirklich nicht, daher nur als Anregung) : Was würde dagegen sprechen, dass er irgendwo in einem Betrieb arbeitet in dem Gleitzeit gilt (also keine feste Arbeitszeit also ein Betrieb in dem er "ausstechen" kann und sich zum schlafen hinlegen) und er dort z.B. eingehene Post scannt ?
Ganz ruhig bleibenam 18.01.2020 | 07:56
Nun mal ruhig Blut, auch wenn Sie hier nicht Ihre Wunschantwort erhalten werden. Letztendlich wird Ihnen der Experte auch wohl erst Montag antworten. Auch dieser hat mal Wochenende. Da die Experten hier aber keine Mediziner sind, wird auch dieser Sie nur darauf verweisen können, dass ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden kann. Die Entscheidung bleibt dann abzuwarten. Sollte diese nicht Ihren Erwartungen entsprechen, können Sie in den Widerspruch gehen oder später sogar klagen. Im Vorfeld wird Ihnen hier niemand konkret helfen können.
Wunschwelt ?am 18.01.2020 | 08:04
Und überlegen Sie auch mal (ich weiss es wirklich nicht, daher nur als Anregung) : Was würde dagegen sprechen, dass er irgendwo in einem Betrieb arbeitet in dem Gleitzeit gilt (also keine feste Arbeitszeit also ein Betrieb in dem er "ausstechen" kann und sich zum schlafen hinlegen) und er dort z.B. eingehene Post scannt ?
In welcher Traumwelt leben denn Sie??? Außerdem war das überhaupt nicht die Frage, wenigstens ihren Nicknamen haben Sie richtig gewählt.
Vielleicht wollen Sie mir noch sagen , warum es eine Wunschwelt sein soll, dass man ein Arbeitszeitmodell hat indem man beliebig Pausen machen kann ? Ist wohl in Büroberufen eher die Regel als die Ausnahme .
Silviaam 18.01.2020 | 16:02
Und überlegen Sie auch mal (ich weiss es wirklich nicht, daher nur als Anregung) : Was würde dagegen sprechen, dass er irgendwo in einem Betrieb arbeitet in dem Gleitzeit gilt (also keine feste Arbeitszeit also ein Betrieb in dem er "ausstechen" kann und sich zum schlafen hinlegen) und er dort z.B. eingehene Post scannt ?
Genau und so verbringt er täglich 12 h auf Arbeit
Hallo Kara Beschäftigen Sie sich mit der Thematik "Summierung aussergewöhnlicher Leistungseinschränkungen". Die Summierung aussergewöhnlicher Leistungseinschränkungen (dazu zählt u.a. auch eine krankheitsbedingt einzuhaltende betriebsunübliche Pausenregelung/Arbeitsunterbrechung oder eine Wegeunfähigkeit) sich ärztlicherseits attestieren lassen und argumentativ/beweisführend dem EM-Rentenantrag beilegen. Gutachterlich wurde z.B. bei mir aus orthopädischer Sicht dokumentiert, dass maximal ein Leistungsvermögen von 1,5 - 2 Std am Stück möglich sei, dann eine ebenso lange Pause mit der Möglichkeit zum Liegen notwendig würde. Gleichsam attestierte der Gutachter, dass eine zumutbare Wegstrecke zu Fuß maximal noch 20 Minuten beinhalten könne, um einen Arbeitsplatz zu erreichen und längere Fahrten, von mehr als 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht mehr zumutbar wären. Alles Gute wünscht Silvia
Raineram 18.01.2020 | 19:54
Hallo, bin auch 1960 geboren, und habe 40 Jahre gefahren mit Berufskraftfahrer Facharbeiterbrief. Darf nach Herzinfarkt auch nicht mehr. Erwerbsminderung erstmal abgelehnt, dann Wiederspruch durch einen Anwalt und schließlich eine halbe Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit bekommen. Wenn vor 1961 geboren, geht es nur mit Anwalt, glaube mir.
Paulam 19.01.2020 | 07:58
Stellen sie einfach einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und lege alle Diagnosen gleich dabei. Dann werden sie sehen, wie es sich verhält. Hier wild zu spekulieren macht keinen Sinn
Karaam 20.01.2020 | 17:45
Vielen Dank für alle Antworten. Den Tip mit der „Summierung außergewöhnlicher Leistungseinschränkungen“ werde ich gleich mal angehen. Herzlichen Dank dafür!
Stoppelam 20.01.2020 | 18:04
Viel Erfolg, Kara!
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