Hallo Anna,
bei der von Ihnen gestellten Frage handelt es sich nicht um eine rentenrechtliche, sondern um eine arbeitsrechtliche Frage.
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Hallo Anna,
bei der von Ihnen gestellten Frage handelt es sich nicht um eine rentenrechtliche, sondern um eine arbeitsrechtliche Frage.
Aber nur bei voller UNBEFRISTETER EM Rente und wenn es dazu eine eindeutige Regelung im AV oder anwendbaren TV gibt. Ansonsten besteht das AV ruhend fort. Kündigen würde ich wirklich erst, wenn ein Bescheid Ihre und das beweisarme Telefonat bestätigt.Hallo, Habe im Juni volle EM Rente beantragt, beziehe seit 2006 halbe EM Rente, Nach Anfrage wurde die volle EM Rente bewilligt, habe nochmals mein Hinzuverdienst beifügen müssen und warte jetzt auf meinen Bewilligsbescheid. Jetzt sagte man mir am Telefon, das wird in 3 Schritten vollzogen, Jetzt kommt erst ein Flexibescheid , dann die Bewilligung und dann nochmal wegen dem Hinzuverdienst im 2. Halbjahr. Nach Nachfrage wegen Kündigung bei meinem Arbeitsgeber sagte man mir ich könne auf 30.09. oder 31.10. kündigen. Ich kann doch nicht einfach so kündigen ohne was schriftliches zu haben. In vielen Fällen endet das Arbeitsverhältnis mit Bewilligung einer vollen EM-Rente. Sie müssen sich mal mit Ihrem Arbeitsvertrag vertraut machen oder mit Ihrem Betriebs- oder Personalrat sprechen. Nur von sich aus kündigen, sollten Sie auf keinen Fall!
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