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Experten-Antwort

Erwerbsminderungrente/Altersrente

von M.F.09.04.2011 | 17:43
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6 Antworten

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Guten Tag, meine Frau (geb. Nov. 1948) bekommt seit ca. 11 Jahren eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Besteht eine Verpflichtung, diese Rente später in eine Altersrente umzuwandeln, das heißt, muss sie zwingend mit 65 Jahren und zwei Monaten einen Antrag auf Regelaltersrente stellen ? Danke für die Antwort. Freundliche Grüße M.F.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1.Ein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Drei Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Ablösung der bisherigen Rente durch die Regelaltersrente wird dem Versicherten daher erneut mitgeteilt, dass die bisher gezahlte Rente nur bis zum Ende des Monats zusteht, in dem er die Regelaltersgrenze erreicht.

2. Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte einer anschließenden Versichertenrente mindestens in der bisherigen Höhe zugrunde zu legen, wenn die Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt.

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5 Antworten

Klemensam 09.04.2011 | 18:24
Ca. 3 Monate vor Erreichen der Regelaltersrente werden Sie von der RV angeschrieben, das die Umwandlung ihrer EM-Rente in die Regelaltersrente bevorsteht. Hierbei wäre noch - falls nötig - das Versicherungskonto zu klären, da ja event. ab Zeitpunkt der Zuerkennung der EM-Rente durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit Rentenpunkte erworden wurden. Daraufhin wird dann die EM-Rente in die Regelaltersrente automatisch umgewandelt. Begehren Sie zu einem früheren Zeitpunkt die Altersrente für schwerbehinderte Menchen , müssen Sie diese beantragen, da eben hier eine automatische Umwandlung von Amts wegen nicht erfolgt. http://www.forwarddarlehen-vergleich.de/blog/umwandlung-erwerbsm…
M.F.am 10.04.2011 | 11:15
Hallo Klemens, das Versicherungskonto ist nicht mehr zu klären, da es nach dem Beginn der Erwerbsminderungsrente keine versicherungspflichtige Tätigkeit (auch keine geringfügig entlohnte Beschäftigung) mehr gegeben hat, Rentenpunkte also nicht mehr erworben wurden. Jetzt ergibt sich für mich aber noch eine weitere Frage. Meine Frau hat die Rente erstmalig bekommen, als sie 52 Jahre alt war. Soweit ich weiß, sind ihr dann ja sozusagen 8 Jahre Beiträge bis zum 60. Lebensjahr gutgeschrieben worden, die sie nicht gezahlt hat. Die daraus resultierende Rente ist dann noch mal um 10,8% gekürzt worden, oder ? Rein rechnerisch müsste dann doch die Regelaltersrente niedriger sein, als die Erwerbsminderungsrente, weil ja in den 8 Jahren vom 52. bis 60. Lebensjahr keine Beiträge gezahlt worden sind. Oder sehe ich das falsch ? Freundliche Grüße M.F.
KSCam 10.04.2011 | 12:52
Wenn Ihre Frau die Rente seit 11 Jahren bezieht (also seit 2000) dann hat die Rente keine 10,8% Abschlag, weil es damals die Abschläge bei EM Renten noch nicht gab :) Wahrscheinlich wird die Altersrente gleich hoch sein, weniger kann es nicht werden und mehr im Regelfall auch nicht. Wenn Sie es genau wissen wollen richten Sie eine kurze Anfrage an den RV Träger ("wie hoch ist die AR und ab wann ist sie möglich") und kurz darauf sollte alles klar sein. Passieren kann überhaupt nichts.....
Klemensam 10.04.2011 | 16:19
@KSC hat es ja schon korrekt beantwortet. Wenn ihre Frau bereits vor 2001 die Rente erhalten hat, bekommt Sie noch die gute alte EU-Rente ( also nicht EM-Rente ) und die EU-Rente enthält diesen Abschlag von 10,8 % gar nicht. Diese Abschläge wurden erst ab 1.1.2001 eingeführt. Die Altersrente kann auch nie niedriger sein als die EU-Rente. Da gilt der Bestandsschutz. In der Hinsicht brauchen Sie sich keine Sorgen machen.
M.F.am 10.04.2011 | 17:48
danke an Clemens und KSC für die hilfreichen Tipps und Infomationen. M.F.
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