In diesem Fall wird nach aktueller Rechtslage die Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente umgewandelt, wobei allerdings die Entgeltpunkte der vorangehenden Erwerbsminderungsrente besitzgeschützt sind. Das bedeutet, dass die Regelaltersrente in Höhe der bisherigen Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt wird.