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Experten-Antwort

Erwerbsminderungs-Rente

von wewe31.05.2021 | 08:36
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe von der DRV-Rheinland einen Bescheid erhalten das meine volle Erwerbsminderungs-Rente weiter bewilligt wird bis 30.04.2024. Was ich nicht verstehe ist der Hinweis "Falls Sie keinen Antrag auf Weiterzahlung stellen, leisten wir im Anschluss an die Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dies gilt nicht, wenn die Erwerbsminderung bis dahin behoben ist." Kann mir das einer erklären, Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wewe,

besteht gleichzeitig ein Anspruch auf mehrere Renten, regelt § 89 SGB VI das Konkurrenzverhältnis nebeneinander bestehender Rentenansprüche. Die Vorschrift stellt sicher, dass nur eine Rente geleistet werden darf. Darüber hinaus wird bestimmt, welche Rente zu leisten ist und welche Rente als sogenannter paralleler Anspruch nicht geleistet werden darf.

In Ihrem Fall haben Sie einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und parallel dazu einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Es wird aber lediglich die höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt, die niedrigere Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird dagegen derzeit nicht geleistet.

Ob tatsächlich der Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung über den 30.04.2023 besteht, und somit bei Nichtbeantragung der vollen Erwerbsminderung automatisch wieder gezahlt würde, können wir Ihnen nicht beantworten.

Sie haben die Möglichkeit, entweder direkt bei Ihrem Sachbearbeiter oder der Hotline der Deutschen Rentenversicherung Rheinland telefonisch nachzufragen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

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13 Antworten

Siehe hieram 31.05.2021 | 08:47
Das hört sich so an, als wurde Ihnen vor der vollen EM-Rente mal eine Teil-EM-Rente bewilligt. Und diese unbefristet. Die würde dann wieder 'aufleben'. Außer eben, Sie sind plötzlich wieder gesund.
weweam 10.06.2021 | 01:04
vor meiner EM-Rente war ich Arbeitslos. Ich verstehe es so, wenn ich nach Ablauf der vollen EM-Rente keinen Antrag auf volle EM-Rente mehr stelle, würde ich unbefristet die Teil-EM-Rente bekommen, und da ich Arbeitslos war, bekomme ich trotzdem die volle EM-Rente Ist das so richtig?
weweam 10.06.2021 | 01:16
Sorry muss leider noch weiter fragen. Bin 100% Schwerbehindert und zum ende der befristeten vollen EM-Rente am 30.04.2024 62 Jahre alt. Wäre es Ratsam dann doch besser die Rente für Schwerbehinderte einzureichen? oder doch die Teil-EM-Rente zu erhalten wenn sie ja durch meine Arbeitslosigkeit voll bezahlt wird. Diese scheint ja unbefristet zu sein.
weweam 10.06.2021 | 00:29
Habe von der DRV-Rheinland einen Bescheid erhalten das meine volle Erwerbsminderungs-Rente weiter bewilligt wird bis 30.04.2024. Was ich nicht verstehe ist der Hinweis "Falls Sie keinen Antrag auf Weiterzahlung stellen, leisten wir im Anschluss an die Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dies gilt nicht, wenn die Erwerbsminderung bis dahin behoben ist." Kann mir das einer erklären, Danke.
Das hört sich so an, als wurde Ihnen vor der vollen EM-Rente mal eine Teil-EM-Rente bewilligt. Und diese unbefristet. Die würde dann wieder 'aufleben'. Außer eben, Sie sind plötzlich wieder gesund.
Nein, habe keine Teil-EM-Rente vor der vollen EM-Rente bekommen.
weweam 10.06.2021 | 00:32
Vielen Dank. Aber, was würde es bedeuten wenn ich nach der vollen EM-Rente diese Teil-EM-Rente bekommen werde, ist das dann nur noch die Hälfte meiner jetzigen vollen EM-Rente?
Siehe hieram 10.06.2021 | 01:59
Zitat von wewe anzeigenausblenden
Wenn Sie nicht nur aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen sondern 'aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt' eine volle EM-Rente erhalten, ist diese immer unbefristet. Und das auch, wenn gesundheitlich eine unbefristete Teil-EM-Rente zusteht. Insofern ergibt es dann schon Sinn, wenn Sie das entsprechende Alter (und die notwendigen 35 Beitragsjahre) erreicht haben, die Rente für Schwerbehinderte zu beantragen. Denn diese steht Ihnen dann 'sicher' zu 100 % zu, während die 'Arbeitsmarktrente' sich auf 50% zustehende Teil-EM-Rente reduzieren 'könnte', sofern die Arbeitsmarktlage sich bis dahin geändert haben sollte. Könnte, nicht muss, aber wer einen GdB von 100 hat ist nicht gleichzeitig auch 100% Erwerbsgemindert (das wird unterschiedlich betrachtet). Also 'JA', ist ratsam.
weweam 10.06.2021 | 08:31
Dann Danke ich erst mal für die Info. Bis 04/2024 bekomme ich ja erst mal die volle EM-Rente. Laut Rentenbescheid danach "Falls Sie keinen Antrag auf Weiterzahlung stellen, leisten wir im Anschluss an die Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dies gilt nicht, wenn die Erwerbsminderung bis dahin behoben ist." Mein Krebs ist nicht Heilbar und deshalb werde ich dann 5-6 Monate vorher die Verlängerung der vollen EM-Rente beantragen. Sollte diese nicht Verlängert werden und in eine teilweise EM-Rente genehmig werden, kann ich mit meinen 41 Arbeitsjahren und einem Alter von 62 Jahren immer noch die Rente der Schwerbehinderung beantragen. Soviel ich hier gelesen habe dürfte ich ja einen Besitz-Stand haben so das die Schwerbehinderten Rente nicht weniger sein wird. Ich hoffe das stimmt.
weweam 10.06.2021 | 10:31
weil ich 2 Betriebsrenten bekomme. Ich weiss nicht ob ich diese Renten bei einer Schwerbehinderten-Rente genau so weiter bekomme wie bei der EM-Rente. Bekomme ich die Betriebsrenten bei der Schwerbehinderten-Rente genauso dann werde ich auch die Schwerbehinderten-Rente beantragen, ich weiss es eben nicht.
Schadeam 10.06.2021 | 09:52
Warum dann nicht Anfang 2024 - statt Verlängerungsantrag EM Rente - gleich den Antrag auf AR? Ist wesentlich einfacher, spart eine ärztliche Bewertung und somit Zeit, Nerven und Kosten und führt zu keinem geringeren Ergebnis. Man kann Dinge auch unnötig kompliziert machen.
Schadeam 10.06.2021 | 10:45
Dann haben Sie ja 2,5 Jahre Zeit sich da schlau zu machen..... aber warum sollte es die Betriebsrente bei einer AR nicht geben, wenn es sie bei der EM Rente gibt? Rufen Sie doch einfach dort an.
Donnerstagam 10.06.2021 | 15:16
Zitat von wewe anzeigenausblenden
Hallo wewe Das sehe ich aus Erfahrung exakt so, wie @Schade es Ihnen bereits schrieb. Ich hatte zeitnah, per verkürztem Antrag (dieser wurde unproblematisch auf unserem Rathaus online aufgenommen und ich bekam gleich eine Bestätigung und den Antrag in kopieform mit), eine Umwandlung der "unbefristeten EMR" in die "vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte" (unbefristeter GdB 70) beantragt und den mir darüber zugesandten Bescheid anschließend umgehend in Kopie der VBL zugesandt. Beide Renten (die der DRV und der VBL) liefen danach problemlos nahtlos und unverändert weiter. Die VBL (diese Zusatzrente erhielt ich ja auch bereits durchgängig neben der EMR) hatte ich zuvor telefonisch unterrichtet, dass ich die Umwandlung vornehmen werde und so sandte man mir ebenfalls dazu einen kurzen Antrag zu. Wie gesagt, dem Antrag legte ich in Kopie noch den neuen DRV Bescheid bei. Erkundigen Sie sich gleichfalls vorab bei Ihren beiden Zusatzrenten-Versicherungen was Sie tun müssen, um alles zeitnah in die Wege zu leiten. Wenn Ihre versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Ihr Lebensalter zu den Anspruchvoraussetzungen zur "vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte" vorliegen, dann würde ich mich an Ihrer Stelle nicht mehr dem Procedere einer EMR-Verlängerung unterwerfen. Durch den Besitzschutz, bleibt Ihnen Ihr bisheriger Rentenbetrag erhalten. Sie haben keinen Nachteil, sofern auch die beiden Zusatzrentenansprüche weiter fließen (ich denke, das wird weiter so sein). Das können Sie aber zuvor ja in Erfahrung bringen. Alles Gute für Sie.
weweam 11.06.2021 | 20:19
Zitat von Donnerstag anzeigenausblenden
Donnerstag schrieb

Hallo wewe

Das sehe ich aus Erfahrung exakt so, wie @Schade es Ihnen bereits schrieb.

Ich hatte zeitnah, per verkürztem Antrag (dieser wurde unproblematisch auf unserem Rathaus online aufgenommen und ich bekam gleich eine Bestätigung und den Antrag in kopieform mit), eine Umwandlung der "unbefristeten EMR" in die "vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte" (unbefristeter GdB 70) beantragt und den mir darüber zugesandten Bescheid anschließend umgehend in Kopie der VBL zugesandt.

Beide Renten (die der DRV und der VBL) liefen danach problemlos nahtlos und unverändert weiter.

Die VBL (diese Zusatzrente erhielt ich ja auch bereits durchgängig neben der EMR) hatte ich zuvor telefonisch unterrichtet, dass ich die Umwandlung vornehmen werde und so sandte man mir ebenfalls dazu einen kurzen Antrag zu.

Wie gesagt, dem Antrag legte ich in Kopie noch den neuen DRV Bescheid bei.

Erkundigen Sie sich gleichfalls vorab bei Ihren beiden Zusatzrenten-Versicherungen was Sie tun müssen, um alles zeitnah in die Wege zu leiten.

Wenn Ihre versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Ihr Lebensalter zu den Anspruchvoraussetzungen zur "vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte" vorliegen, dann würde ich mich an Ihrer Stelle nicht mehr dem Procedere einer EMR-Verlängerung unterwerfen.

Durch den Besitzschutz, bleibt Ihnen Ihr bisheriger Rentenbetrag erhalten.

Sie haben keinen Nachteil, sofern auch die beiden Zusatzrentenansprüche weiter fließen (ich denke, das wird weiter so sein).

Das können Sie aber zuvor ja in Erfahrung bringen.

Alles Gute für Sie.

weil ich 2 Betriebsrenten bekomme. Ich weiss nicht ob ich diese Renten bei einer Schwerbehinderten-Rente genau so weiter bekomme wie bei der EM-Rente. Bekomme ich die Betriebsrenten bei der Schwerbehinderten-Rente genauso dann werde ich auch die Schwerbehinderten-Rente beantragen, ich weiss es eben nicht.
Hallo wewe Das sehe ich aus Erfahrung exakt so, wie @Schade es Ihnen bereits schrieb. Ich hatte zeitnah, per verkürztem Antrag (dieser wurde unproblematisch auf unserem Rathaus online aufgenommen und ich bekam gleich eine Bestätigung und den Antrag in kopieform mit), eine Umwandlung der "unbefristeten EMR" in die "vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte" (unbefristeter GdB 70) beantragt und den mir darüber zugesandten Bescheid anschließend umgehend in Kopie der VBL zugesandt. Beide Renten (die der DRV und der VBL) liefen danach problemlos nahtlos und unverändert weiter. Die VBL (diese Zusatzrente erhielt ich ja auch bereits durchgängig neben der EMR) hatte ich zuvor telefonisch unterrichtet, dass ich die Umwandlung vornehmen werde und so sandte man mir ebenfalls dazu einen kurzen Antrag zu. Wie gesagt, dem Antrag legte ich in Kopie noch den neuen DRV Bescheid bei. Erkundigen Sie sich gleichfalls vorab bei Ihren beiden Zusatzrenten-Versicherungen was Sie tun müssen, um alles zeitnah in die Wege zu leiten. Wenn Ihre versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Ihr Lebensalter zu den Anspruchvoraussetzungen zur "vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte" vorliegen, dann würde ich mich an Ihrer Stelle nicht mehr dem Procedere einer EMR-Verlängerung unterwerfen. Durch den Besitzschutz, bleibt Ihnen Ihr bisheriger Rentenbetrag erhalten. Sie haben keinen Nachteil, sofern auch die beiden Zusatzrentenansprüche weiter fließen (ich denke, das wird weiter so sein). Das können Sie aber zuvor ja in Erfahrung bringen. Alles Gute für Sie.
Hallo Donnerstag, Vielen Dank. Ich denke auch das ich die Schwerbehinderten-Rente einreichen werde. 100%GBD /42 Arbeitsjahre/ Alter am 30.04.2024 63 Jahre und 10 Monate. Vielen Dank an alle
weweam 11.06.2021 | 20:20
62 Jahre und 10 Monate
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