Hallo Leute ,
ab 01.07.2017 zählt ja eine neue Regelung in Sachen Erwerbsminderungs - Rente.
In meinen Fall geht es um Teilweiser Erwerbsminderung , so das ich noch zwischen 3 und unter 6 Stunden arbeiten kann.
Bei mir war die Hinzuverdienst-grenze 2540 Euro in Monat und 2 mal im Jahr das doppelte also 5080 Euro ohne das die Rente angerechnet wurde. Wären knappe 36000 Euro im Jahr.
Wen ich nun 3 mal monatlich über 5080 Euro verdiente wurde es mir angerechnet owohl ich jährlich unter 36000 Euro lag.
Wen ich nun richtig gelesen habe entfällt dieses jetzt monatlich solange man unter 36000 Euro im Jahr bleibt . Ist das richtig. Die Arbeitszeit muss aber wie bisher 3- unter 6 Stunden bleiben.
Ändert sich noch etwas und kann man sich die Berechnung ab 01.07.2017 schon zukommen lassen?
Danke für eure Antworten.