Hallo Sascha,
bei einem Leistungsvermögen von sechs Stunden und mehr täglich besteht kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einzulegen. Dabei sollten Sie auf jeden Fall aktuelle Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte vorlegen, die zu einer anderen Beurteilung Ihres Leistungsvermögens führen könnten.