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erwerbsminderungs renten Trick ?

von andoc16.08.2007 | 17:24
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , bin seid Oktober letzten Jahres Krank geschrieben , auf Grund eines Unfalls , doppelte Fraktur der Wirbelsäule ,kann mich einiger massen bewegen nur Arbeiten ist nicht , nicht in den nächsten Monaten . Meine Krankenkasse hat mich angeschrieben mit der Bitte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen .Kann es sein das hier versucht wird Kosten zu sparen , seitens der Krankenkasse , und ich bin dann die Dumme , bekomme nur die Teil erwerb.... , und das reicht nicht mall für die Miete . Bin 58 mit dazuverdienen ist nichts , wie sieht es aus wenn ich mein volles Renten Alter erreicht habe ? Jahrgang 49.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Antwort von KSC möchte ich mich anschließen. Eine Bitte der KK ist indes nicht immer als Aufforderung zur Antragstellung zu sehen, wenn es auch bedenklich stimmt, dass anscheinend solche Vorgehensweisen existieren.

Wie aber dazu bereits erwähnt, greift das Recht zur Aufforderung der Antragstellung nicht bei Rentenanträgen.

Unbeantwortet blieb bis dato Ihre letzte Frage.

Als Geburtsjahrgang 1949 stehen Ihnen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten offen eine vorzeitige (vor 65) Altersrente zu beziehen.

Voraussgesetzt, Sie erfüllen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und haben bis Ende letzten Jahres keine Altersteilzeitvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber mehr abgeschlossen, so bedeutet dies für Sie:

Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab 62 und 5 Monaten und dann mit 9,3 % Abschlag.

Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab 60 mit 10,8 % Abschlag.

Altersrente wegen ALO/Altersteilzeitarbeit ab 63 mit 7,2 % Abschlag - außer Sie haben u.a. bis 31.12.2003 eine ATZ Vereinbarung unterzeichnet.

Sofern dies zutrifft: Altersrente für Frauen ab 60 mit 18 % Abschlag.

Bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen und sozialmedizinischen Voraussetzungen können Sie jederzeit eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen.

Konkrete Auskünfte dazu erhalten Sie vom zuständigen Rentenversicherungsträger oder in einer Auskunfts und Beratungsstelle.

MfG

10 Antworten

Skatam 16.08.2007 | 17:59
Geh wieder arbeiten Freundchen,
Geileram 16.08.2007 | 18:04
Ich bin mit Schiko und Skat einer Meinung. Euer Geiler
Schikoam 16.08.2007 | 18:00
Na schon wieder einer, der nicht arbeiten möchte. Unverschämt eine solche Frage hier im Forum zu stellen. Unterlassen Sie das sofort und suchen Sie sich wieder eine Arbeit. Wo kommen wir denn hin, wenn alle eine Rente möchten.
Ohne Worteam 16.08.2007 | 18:44
Lassen Sie sich bitte von den Beiträgen von skat und geiler nicht verunsichern, und warten Sie, bis ein Experte antwortet. Die Antwort eines Experten ist an dem blauen Kästchen erkennbar. Den Beitrag von Schiko können Sie ebenfalls ignorieren. Es dürfte sich (erneut) nicht um den echten Schiko handeln. Keine Angst, die Experten werden Ihnen helfen. Mit freundlichem Gruß,
.am 16.08.2007 | 19:12
kann die Ausführungen von "Ohne Worte" nur unterstreichen. Ich würde allerdings gegen den Absender "Schiko" (ist sicher nicht derjenige der normalerweise als "Schiko." postet) Anzeige wegen Beleidigung und Verleumdung stellen. Anhand der IP-Nummer kann der wahre Absender sehr leicht ermittelt werden und zur Verantwortung gezogen werden.
Christianam 16.08.2007 | 19:27
Hallo, ich habe hier vor langer Zeit 2x geschrieben und möchte mich den Beiträgen anschliessen, dass Nutzer des Forums registriert werden sollten. Solange keine Registrierung vorgenommen wird, kann sich jeder Nutzer einen beliebigen Nickname zulegen. Z.B können sich plötzlich 3 oder 4 verschiedene Nutzer "Skat, Geiler oder Schiko" nennen. Das ist nicht strafbar und kann auch nicht strafrechtlich verfolgt werden. Deshalb meine Bitte unbedingt eine Registrierung einführen, um betroffene Menschen, die Rat brauchen, hier zu schützen. Danke
???am 16.08.2007 | 19:28
Ihre Krankenkasse ist nicht berechtigt, Sie zur Rentenantragstellung aufzufordern. Nach § 51 SGB V kann sie Sie nur auffordern einen Reha-Antrag zu stellen. Fragen Sie doch schriftlich nach der Rechtsgrundlage, aufgrund der die Aufforderung erfolgte. Und weisen Sie daraufhin, dass Sie den entsprechenden Antrag erst stellen, wenn man Ihnen den Paragraphen genannt hat.
.am 16.08.2007 | 19:36
nein, Beleidigung und Verleumdung sind strafbar und werden auch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wenn eine Anzeige gestellt wird, unabhängig unter welchem Namen gepostet wird. Ich stimme Ihnen aber zu, dass die missbräuchliche Verwendung einer eingeführten ID mit Registrierung verhindert werden könnte, daher würde ich das auch begrüßen. Aber unabhängig davon sollte "andoc" Anzeige stellen. Das Internet ist eben nicht anonym und schon gar kein rechtsfreier Raum wo man sich alles gefallen lassen muss.
Christianam 16.08.2007 | 19:49
Lieber Andoc, ich bin kein Rentenexperte, habe aber sehr lange gekämpft, um meine Rente zu erhalten. Die Teilnehmer des Forums drücken Ihnen die Daumen, dass sich bei Ihnen alles zum Guten wendet. Sie werden hier von kompententen Experten Ratschläge erhalten. Hier sind Sie in guten Händen, mein Rat an Sie, vergessen Sie einfach die geschmacklosen Beiträge und warten Sie auf einen qualifizierten Rat eines Experten. Einen Hinweis noch. Werden Sie doch Mitglied im VDK. Der VDK hat mich in allen wichtigen Angelegenheiten bisher erfolgreich vertreten. Wünsche Ihnen alles Liebe und Gute. Christian
KSCam 16.08.2007 | 19:44
abgesehen davon, ob die Kasse Sie zum Antrag auffordern darf oder nicht, frage ich mich, wie Sie und Ihre Ärzte die Zukunft sehen. Denn das Krankengeld wird nicht ewig gezahlt und nach Ablauf des KG stellt sich die Frage der Berentung möglicherweise ohnehin. Ob Sie Rente, Teilrente oder keine Rente erhalten, weiß kein Forumsteilnehmer. Ihre zu erwartende Rentenhöhe müssten Sie kennen, ob Ihre Angst wegen einer Teilrente begründet ist, weiß ich nicht. (aber Teilrente würde ja bedeuten, dass Sie auch teilweise arbeiten können, oder sich arbeitslos melden). Über mögliche Fallgestaltungen sollten Sie sich bei einer Beratungsstelle der RV erkundigen. Dort kann man Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen.
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