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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsantrag stellen..ja oder nein

von ODOB5525.08.2014 | 08:20
4683 Ansichten
7 Antworten

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Moin, bin 06.1958 geboren. Seit Oktober 2013 arbeitlos. Von April 2014 bis zetzt bin ich Krankgeschreiben. Wurde im Mai am Knie operiert.Umstellungsosteotomie, auf die Zusage zur REHA warte ich noch. Seit Jahren leide ich unter Arthrose (beide Schultergelenke , li. Knie.Wirbelsäulenerkrankung (Spondylarthroe,Intervertebralarthrose, Skoliose der HWS all diese Reumatischen Erkrankungen, machen mir das arbeiten fast unmöglich, hatte bis jetzt immer schwere körperliche arbeit. Ein Behinderungsgrad von 40 liegt vor. Sollte ich eine EM-Rente beantragen? Wo?-geht das auch in der REHA? Danke für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.08.2014 | 07:29

1. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen.

2. Zunächst sollte das Ziel sein, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Dazu sollten Sie einen Reha-Antrag stellen. Verläuft die Reha erfolglos, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag.

6 Antworten

anonymam 25.08.2014 | 08:47
Warten Sie am besten erst einmal die Entscheidung über den Reha-Antrag ab. Vielleicht bessert sich Ihr Gesundheitszustand nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
Michlam 25.08.2014 | 10:27
Rente wird sowieso abgelehnt, so war es bei mir ich habe die gleichen Krankheiten 60% Schwerbehinderung und war auf dem Bau tätig und die Rente wurde abgelehnt da ich noch 6 Stunden arbeiten könnte. Auf meinen Rehaantrag habe ich überhaupt keine Antwort erhalten. Nun bin ich regulär mit 63 und 49 Arbeitsjahren in die Rente gegangen.
Herz1952am 25.08.2014 | 12:57
Korrektur: viertletzter Absatz: soll heißen: .....aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Herz1952
Herz1952am 25.08.2014 | 12:51
Hallo ODOB55, als ich das Wort "Umstellungsosteotomie" gelesen habe, dachte ich gleich , ob das wohl wieder wird. Kenne den Fall einer Frau, die darauf Rente bekommen hat. Hoffentlich haben Sie keine Schmerzen danach. Mich wundert nur, dass Sie nicht gleich eine Anschlussheilbehandlung bekommen haben, oder ist die OP schon eine Weile her und Sie beantragen die Reha jetzt erst. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung nur empfehlen, eine EM-Rente zu beantragen, sich weiterhin AU "schreiben" zu lassen und bei Ablehnung "Widerspruch und nochmals Widerspruch" einzulegen. So hatte es mir das Arbeitsamt "empfohlen" (ALG I wg. Insolvenz). Mit dem GdB von 40 stellt Sie niemand mehr ein und die Arbeitsagenturen lassen Vermittlungsbemühungen meistens sein, weil es keine reellen Chancen - erst recht nicht bei Ihrem Alter - ergibt. Natürlich kann es auch zu einer sog. Verweisungstätigkeit auf einen "leichteren" Arbeitsplatz kommen, obwohl es kaum mehr welche gibt. Bei medizinischer Begutachtung durch die RV, auf die es im wesentlichen ankommt, kann es unter bestimmten Umständen auch zu einer Arbeitsmarktrente kommen. Mich wollte man in der Reha - nach mehreren Infarkten - "rechtzeitig zum Arbeitsamt schicken", damit ich noch 24 Monate ALG I Anspruch hätte, obwohl ich kaum 6 Std. in der Freizeit wach sein konnte. Bedenken sollten Sie auch, dass die EM-Rente ca. die Hälfte des Nettoeinkommens beträgt, abhängig vom bisherigen Versicherungsverlauf. Wenn Sie sog. Auslösungen (Verpflegungsmehraufwenden) bekommen haben oder andere versicherungsfreie Leistungen (z.B.: bei wechselnden Einsatzstellen) werden Sie noch weniger Geld "auf der Hand" haben als 50% netto. Vielleicht werden Sie auch vom der Krankenkasse oder vom Arbeitsamt (nach Aussteuerung) bei weiter bestehender AU, einen Rentenantrag zu stellen. Was die Chancen für über 50 jährige am Arbeitsmarkt betrifft lügen die Politiker das "Blaue vom Himmel". Manchmal könnte man sich auch die Haare ausraufen was man bei Ämtern und Institutionen so erlebt. Lohnt aber nicht, die fallen meisten von alleine aus. Es gibt aber auch in jedem Amt/jeder Institution fähige und vor allem kompetente Mitarbeiter, die behilflich sind. Herz1952
ODOB55am 25.08.2014 | 17:50
Hallo Herz 1952, danke für die Antwort. Die Knieumstellung war am 10.06..danach 5 Wochen absulute Schonhaltung des Beins. Der REHA-Antrag wurde da erste mal abgelehnt... aus med. Sicht war die REHA zu früh. Warte auf einen neuen Termin. Die Schmerzen sind uz ertragen
KSCam 25.08.2014 | 21:49
Eine "Umstellungsosteotomie" ändert eigentlich gar nichts an einer Erwerbsminderung oder an der Erwerbsfähigkeit. Diese Operation (nicht am Knie übrigens, sondern am Schienbein) greift das Kniegelenk gar nicht an, sondern verändert die Struktur des Beines (z.B.: Das O-Bein wird begradigt). Bei Gelingen der OP können Sie sicher all das noch machen, was vorher auch ging. Ob ne Reha was bringt, und oder Sie erwerbsgemindert sind warten Sie ab, der Reha Antrag, der im Zweifel als Rentenantrag gilt ich ja gestellt.
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