Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Erwerbsminderungsrente

von Achim06.10.2008 | 18:53
2289 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau - Geburtsjahr 02.51 bezieht seit 2002 mit GdB 50 eine Betriebsrente. Auf Anforderung des ehemaligen AG muss regelmäßig (zur Zeit alle 2 Jahre) ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Die Anträge wurden bisher immer abgelehnt, dadurch wurde die Betriebsrente weiter gezahlt.Da sich der Gesundheitszustand meiner Frau verschlechtert hat-GdB 70 G- scheint ein vorzeitiger Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll. Allerdings besteht meines Wissens die Gefahr- das bei teilweiser Anerkennung der EWR - die Betriebsrente nicht mehr gewährt wird. Sollte dieser Sachverhalt zutreffen, werden Betroffene doch dadurch abgehalten vorzeitig vor Erreichen des möglichen Rentenbezuges einen Antrag zu stellen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Achim,

leider kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums keine hinreichende Antwort auf Ihre Frage geben, da es sich hier um ein betriebsrentenrechtliches Problem handelt. Mir bleibt daher nur, Sie an den ehemaligen Arbeitgeber Ihrer Frau zu verweisen.

3 Antworten

KSCam 06.10.2008 | 20:19
höchstwahrscheinlich ist Ihre Frau ehemalige Postmitarbeiterin - denn dort gibt es das von Ihnen beschriebene (schwachsinnige) Verfahren, dass die "freigesetzten Kräfte" alle 2 Jahre einen Rentenantrag stellen müssen, obwohl sich nichts an der Gesundheit geändert hat (übrigens eine höchst erbauliche Arbeit für die Sachbearbeitung der RV - man weiß genau, dass die Arbeit für die Katz ist). Wenn sich die Gesundheit verschlechtert, freut sich die "Post" weil dann höchstwahrscheinlich deren Betreibsrentenzahlung sinkt - aber das müssen Ihnen schon die Damen und Herren von der VAP (Post) erklären. Umgekehrt kenne ich Fälle, die könnten arbeiten, sind aber nicht so "blöd" eine Teilzeitarbeit anzunehmen, weil auch dann die Betriebsrente sinkt. Der ganze Themenkomplex ist aber letztendlich kein Thema der gesetzlichen RV, sondern wurde so konstruiert, als die Post privatisiert wurde (und wahrscheinlich zahlt der Steuer, bzw. Beitragszahler die Zechen - wie eigentlich immer.
Unbekanntam 06.10.2008 | 21:11
Hallo Achim, die Frage ist doch erst einmal, ob überhaupt die volle Erwerbsminderungsrente höher ist als die VPA-Rente. Wenn nicht, was der Regelfall sein dürfte, braucht man doch kein unnötiges Risiko eingehen.
-_-am 07.10.2008 | 01:53
Ihre Frage müßten Sie besser an die Verantwortlichen der VAP stellen, die sich dieses schwachsinnige und für die Deutsche Rentenversicherung höchst ärgerliche Verfahren ausgedacht haben. Für diesen Unsinn zahlt nämlich der Beitragszahler die bei der Deutschen Rentenversicherung entstehenden Verfahrenskosten, auch für für die teuren ärztlichen Gutachten, ohne dass es eine Möglichkeit gibt, die Ideengeber dieses höchst zweifelhaften Verfahrens an den Kosten zu beteiligen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026