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Erwerbsminderungsrente

von Renate20.04.2008 | 12:34
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H0allo guten Tag, muss noch mal eine Frage stellen, nachdem man mich hier schon mal so gut beraten hatte: Ich werde dieses Jahr 54 Jahre alt und hatte seit 1969 durchgehend (also fast 37 Jahre lang) in der gleichen Firma gearbeitet. Bis diese wegen Insolvenz Mai 2006 schließen musste. Seitdem bin ich arbeitssuchend. Seit August 2007 ohne Geldbezug. Da ich 80% behindert bin wegen starker schwerhörigkeit und meinen erlernten Beruf als Verkäufein nicht mehr ausüben kann, habe ich bis jetzt noch keine neue Arbeit gefunden. In meiner alten Firma hatte ich die letzten 20 Jahre im Büro gearbeitet. Sie hatten Verständnis für mich weil ich ja nicht telefonieren kann! Aber die meisten Firmen wollen, dass man auch telefonieren kann. Und das geht leider nicht. Auch habe ich ja keine Ausbildung für das Büro. Meine Frage ist nun, ob es bei mir überhaupt möglich ist, dass ich eine Erwerbsminderungsrente erhalte. Denn ich lese immer, wenn man z.B. nur stundenweise arbeitsfähig ist. Aber ich bin ja voll arbeitsfähig, ich finde nur keine Arbeit! Macht es in diesem Fall Sinn für mich, einen Antrag zu stellen? Genügt auch ein Attest von meinem HNO Arzt? Denn ich habe keinen Hausarzt... Schon mal vielen Dank für die Antworten!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Renate,

Sie haben ja schon viele richtige Anworten enthalten. Ich kann Ihnen nur empfehlen - wie Sie ja selbst schon beschlossen haben - eine Beratungsstelle aufzusuchen und sich persönlich beraten zu lassen. Dann können Sie immer noch entscheiden, ob Sie den Antrag stellen...

8 Antworten

Renateam 20.04.2008 | 13:11
PS. Ich möchte noch erwähnen, dass ich unbefristet 80% behindert bin. Es wird von daher also keine Veränderung geben.
Schadeam 20.04.2008 | 17:11
das wissen nur die Ärzte! Aus meiner Sicht sind Sie wahrscheinlich kein Kandidat für die EM Rente, denn ohne die Insolvenz Ihres Arbeitgebers würden Sie wohl weiterhin arbeiten und die Rentenfrage würde sich nicht stellen. Außerdem gibt es Büroarbeiten, bei denen man nicht unbedingt telefonieren muss. Was bei einem Antrag rauskommt, kann kein Forumsteilnehmer voraussagen. Aber Sie riskieren ja nichts, wenn Sie den Antrag stellen: etweder sie erhalten eine Rente oder die Rente wird abgelehnt und dann ist die Situation auch nicht anders als heute.
---am 20.04.2008 | 18:17
Ich kann mich "Schade" nur anschließen. Sie werden wohl eine Ablehnung erhalten, da die Beurteilung bei der Deutschen Rentenversicherung unabhängig vom Beruf erfolgt. Schwerhörigkeit oder Taubheit führt allein nicht zu einer Einschränkung des Leistungsvermögens von "unter 3 Stunden".
Rustyam 20.04.2008 | 19:39
Die Antwort von " schade " bezüglich einer Verbindung der Insolvenz Ihrer alten Firma und der Bewillung einer Erwerbsminderungrente , ist gelinde gesagt nicht korrekt. Das eine hat mit dem anderen nun nichts, aber auch nun gar nichts zu tun. Entscheidend ist einzig und alleine Ihr Gesundheitszustand. Stellen Sie einen EM-Antrag, dann werden Sie wahrscheinlich begutachtet und dann gibt es eine Entscheidung ob Rente ja oder Nein. p.s. Ihre 80 % Schwerbehinderung hat übrigens keinen Einfluss auf die Entscheidung der Rente durch die Rentenversicherung.
Renateam 20.04.2008 | 20:00
Hallo guten Abend, vielen Dank für alle Antworten! Ich denke nun eher, dass ich die Erwerbsminderungsrente nicht durch bekomme. Denn wie ich schon selbst sagte, ich kann ja arbeiten, wenn auch eingeschränkt wegen dem nichthören. Aber es ist sehr schwer etwas zu bekommen. Nochmals vielen Dank! Gruß Renate
Rosannaam 20.04.2008 | 20:30
Weshalb soll die Antwort von @Schade falsch sein? Er schrieb doch, dass ohne die Insolvenz der Firma Renate noch weiterhin (dort) arbeiten würde/könnte. Und daß es auf den Gesundheitszustand ankommt, ob sie erwerbsgemindert ist oder nicht. Wer lesen kann .....
Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 20:36
Hallo Renate, genau weiß man es erst, nachdem man einen Rentenantrag gestellt, aber nach Deinen Schilderungen glaube ich auch nicht sehr daran, dass eine volle Erwerbsminderungsrente durchgeht. Weniger aussichtslos schätze ich jedoch den Fall der Berufsunfähigkeit ein. Bei Deinem Jahrgang besteht ja noch die Möglichkeit, wegen Berufsunfähigkeit eine halbe Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Deinen Beruf als Verkäuferin kannst Du ja, da Du nicht mehr gut hören kannst, nicht mehr ausüben, ich glaube das wird jedem einleuchten. Du müßtest allerdings darlegen, dass Du Dich aus gesundheitlichen Gründen von Deinem Beruf gelöst hast, da Du ja zuletzt im Büro tätig warst. Könnte jedoch sein, dass die Rentenversicherung mit unrealistischen bzw. sozial kaum zumutbaren Verweisungsmöglichkeiten operiert; in dem Fall, wäre Widerspruch und anschließend Klage zu überlegen, denn diese Verweisungsmöglichkeiten haben sehr oft vor dem Sozialgericht keinen Bestand.
Renateam 20.04.2008 | 22:13
Hallo Wolfgang, danke auch für Deine Antwort! Es sieht also in der Beziehung echt nicht so gut aus. Dann will ich lieber mal weiter versuchen einen Bürojob zu finden. Vielleicht klappt es ja eines Tages. Aber ich werde mir auch mal einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung einholen! Vielen Dank an alle die mir geantwortet haben! Gruß Renate
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