Hallo Anke, Tripple und all die anderen dazwischen,
ja, man KANN (!)wegen 26 Wochen krankschreibung EM sein. Aber NUR wenn man auch wahrscheinlich KÜNFTIG DAUERHAFT und REGELMÄSSIG mind. 26 Wochen pro Jahr krankgeschrieben sein wird.
Das steht so z.B. auch gleich im 1. von Tripple verlinkte Artikel/Gerichtsentscheid:
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-arbeitsunfaehigkeit-verweisungstaetigkeit/
"(...)Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen KANN, wenn FESTSTEHT, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so HÄUFIG (!!!) auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein 'vernünftig und billig denkender Arbeitgeber' zu stellen berechtigt ist, sodass eine EINSTELLUNG oder WEITERBESCHÄFTIGUNG eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist. Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw. die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen KANN. (...)"
Und dieses letzte "KANN" bezieht sich NICHT auf Arbeitsunfähigkeit in Vergangenheit und Gegenwart, sondern in der ZUKUNFT: Es geht darum, ob einen ein Arbeitgeber mit diesem Gesundheitlichen Hintergrund WEITERBESCHÄFTIGEN oder EINSTELLEN würde.
Bei einer EINMALIGEN Krankschreibung über 26 oder auch 30/40/50 Wochen z.B. durch einen Unfall - wie von KSC und Schade angeführt - gibt es nicht unbedingt EM, weil unter Umständen nach der Genesung und für die ZUKUNFT nicht mit einer REGELMÄSSIGEN Arbeistunfähigkeit von minde. 26 Wochen zu rechnen ist.
Fazit: KSC, Schade, siehe hier etc. haben recht; und in den vielzitierten BSG-Entscheidungen steht auch nichts anderes:
--> 26 Wochen AU alleine begründen noch keine EM-Rente.