Auch wenn ein GdB direkt mit dem Begriff der Erwerbsminderung nichts zu tun hat (hier wird ihr Leistungsvermögen eingestuft), sollten Sie die Angaben im Rentenantrag machen und gegebenenfalls den Bescheid vom Amt für soziale Angelegenheiten beilegen. Unter Umständen beeinflussen Ihre Behinderungen ja auch Ihr Leistungsvermögen.